Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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IV. Die Bedeutung der Erklärung aller Länder des Hauses 
Oesterreich als eines im Rahmen der Zwecke der Pragmatischen 
Sanktion unteilbaren Besitzes nach Art der Unteilbarkeit der 
ungarischen Länder ist bisher nicht einmal in der öster- 
reichischen, geschweige denn in der magyarischen Literatur ge- 
bührend gewürdigt worden. Die österreichische beschränkt sich 
auf die bloße Anführung der Formel, die magyarische paraphra- 
siert sie mit dem Worte „Besitzkomplex“. Allein gerade das 
verfassungsrechtliche Gebot, die ungarischen Länder auch 
fernerhiın untrennbar zu besitzen, läßt uns erkennen, daß mit- 
tels des Gebotes die niehtungarischen mit den ungarischen Ländern 
untrennbar zu besitzen im Rahmen der Zwecke der Pragma- 
tischen Sanktion!!* der Bestand einer territorialen Einheit aller 
Länder des Hauses von gleicher Art gesichert werden sollte, wie 
sie die ungarischen Länder, abgesehen von diesen Zwecken, auch 
fernerhin bilden sollten. In der Sprache des ständisch-territoria- 
len patrimonialen Staatsrechts bedeutet der aus der politischen 
Entwicklung des Primogeniturrechts hervorgegangene 
untrennbare Besitz einheitliche unter das Verbot der Teilung ge- 
stellte monarchische Herrschaft über alle als untrennbarer 
Besitz erklärten Länder oder Einherrschaft in subjek- 
tiver und objektiver Beziehung. Dies beweist die 
ständisch-territoriale Bildung der Länder der böhmischen und unga- 
richen Krone. Die Festsetzung des Primogeniturrechts bildet ge- 
radezu die Grundlage der Sicherung des Bestandes des monar- 
chischen Einheitsstaates!!. Sofern nun bei diesen 
Bildungen in gewissen Belangen noch besondere Territorien fort- 
bestehen, bedeutet das Aufrechthaltung der staatsrechtlichen Sonde- 
rung der landesfürstlichen Gewalten nur im Rahmen dieser Son- 
derung, nicht auch im Hinbliek auf die Uebung jener Zuständig- 
  
  
114 'TEZNER, Der Kaisertitel S.57. TURBA, Armeeeinheit und ungarisches 
Staatsrecht, Oesterreichische Rundschau Bd. 2 8. 393. 
115 TEZNER, Der Kaiser S. 130.
	        
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