Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Grundlagen, Entstehung und Handhabung 
der Verfassungsbestimmungen über die Fest- 
stellung der Friedenspräsenzstärke des 
deutschen Heeres. 
Von 
Oberbürgermeister Dr. sc. pol. KÜLZ 
(in Bückeburg). 
Eine der wichtigsten Aufgaben des Reichstages wird es für 
alle Zeiten bleiben, die Friedenspräsenzstärke des Heeres festzu- 
stellen. Seit dem Bestehen des Deutschen Reiches ist das Ööffent- 
liche Interesse durch die parlamentarischen Verhandlungen über 
diesen Gegenstand regelmäßig stark in Anspruch genommen wor- 
den. Auch haben sich dabei zu wiederholten Malen Meinungsver- 
schiedenheiten zwischen Negierung und Reichstag ergeben, die 
einen unerfreulichen Charakter gezeigt und zweimal selbst zur 
Auflösung des Reichstages geführt haben. Wenn man nun auch 
nicht bis zu dem Grade pessimistisch zu sein braucht, daß man 
die ständige Wiederholung der schweren Konflikte und Krisen ver- 
gangener Jahre befürchtet, so ist doch bei der ganzen Gestaltung 
der parlamentarischen Verhältnisse die Wiederkehr ähnlicher Er- 
scheinungen nicht ausgeschlossen. Eine politisch leidenschaftslose 
Darstellung der in Betracht kommenden staatsrechtlichen Momente 
ist deshalb gerade im gegenwärtigen Augenblick vielleicht von 
einigem Interesse, in dem sie wieder auf einige Zeit der politischen 
Diskussion entzogen sind.
	        
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