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Grundlagen, Entstehung und Handhabung
der Verfassungsbestimmungen über die Fest-
stellung der Friedenspräsenzstärke des
deutschen Heeres.
Von
Oberbürgermeister Dr. sc. pol. KÜLZ
(in Bückeburg).
Eine der wichtigsten Aufgaben des Reichstages wird es für
alle Zeiten bleiben, die Friedenspräsenzstärke des Heeres festzu-
stellen. Seit dem Bestehen des Deutschen Reiches ist das Ööffent-
liche Interesse durch die parlamentarischen Verhandlungen über
diesen Gegenstand regelmäßig stark in Anspruch genommen wor-
den. Auch haben sich dabei zu wiederholten Malen Meinungsver-
schiedenheiten zwischen Negierung und Reichstag ergeben, die
einen unerfreulichen Charakter gezeigt und zweimal selbst zur
Auflösung des Reichstages geführt haben. Wenn man nun auch
nicht bis zu dem Grade pessimistisch zu sein braucht, daß man
die ständige Wiederholung der schweren Konflikte und Krisen ver-
gangener Jahre befürchtet, so ist doch bei der ganzen Gestaltung
der parlamentarischen Verhältnisse die Wiederkehr ähnlicher Er-
scheinungen nicht ausgeschlossen. Eine politisch leidenschaftslose
Darstellung der in Betracht kommenden staatsrechtlichen Momente
ist deshalb gerade im gegenwärtigen Augenblick vielleicht von
einigem Interesse, in dem sie wieder auf einige Zeit der politischen
Diskussion entzogen sind.