Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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ratung des Budgets für 1862 vertreten worden sind, so steht es 
zu gewärtigen, daß das Ergebnis einer sofortigen Beschlußnahme 
über den Etat von 1863 der zukünftigen Erledigung der streitigen 
Fragen nicht förderlich sein, sondern die Schwierigkeiten derselben 
erheblich vermehren würde. Die bisherigen Verhandlungen haben 
außerdem herausgestellt, daß eine den Bedürfnissen des Landes 
entsprechende Feststellung des Budgets erst durch die von der 
Königl. Regierung für die nächste Sitzungsperiode in Aussicht 
genommene Verständigung über ein anderes Gesetz hinsichtlich 
der Verpflichtung zum Kriegsdienst ermöglichen kann. Die Königl. 
Regierung beabsichtigt nicht, den Grundsatz aufzugeben, daß die 
Etats in Zukunft zeitig genug vorgelegt werden, um ihre Fest- 
stellung vor dem Beginne des Jahres, für welches sie bestimmt 
sind, möglich zu machen. Sie hält nur in dem gegenwärtigen 
Falle für ihre Pflicht, die Hindernisse der Verständigung nicht 
höher anschwellen zu lassen, als sie ohnehin sind. Sie wird bei 
Beginn der nächsten Sitzungsperiode den Etat für 1863 in Ver- 
bindung mit einem die Lebensbedingungen der eintretenden Heeres- 
reform aufrecht erhaltenden Gesetzentwurf zur Regelung der all- 
gemeinen Wehrpflicht und demnächst rechtzeitig den Etat für 1864 
dem hohen Haus zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vor- 
legen.“ Mit dieser Erklärung wurde der erstmalig rechtzeitig vor- 
gelegte Etat für 1863 zurückgezogen, und zwar, um den Konflikt, 
der für 1862 nicht zu lösen war, auf dieses Jahr zu beschränken, 
für die Beratung des Etats auf 1863 aber erst eine Grundlage zu 
gemeinsamer Verständigung in Gestalt eines Kriegsdienstgesetzes 
zu schaffen. Die Budgetkommission antwortete auf die vorstehende 
Erklärung Bismarcks mit der Aufforderung, den Etat für 1863 so 
schleunig vorzulegen, daß die Feststellung vor dem 1. Januar 1863 
erfolgen könne. Infolge der Annahme einer dahingehenden Re- 
solution im Plenum vermochte sich, wie Bismarck im Herrenhaus 
ausführte, „die Königl. Staatsregierung von einer Fortsetzung des 
von ihr versuchten Vermittlungsverfahrens einen Erfolg gegen-
	        
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