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die Durchführung des Gesetzes, die nach dem Entwurf mit dem
Jahre 1902 geschehen sein sollte, bis 1903 hinausgeschoben, und
daß schließlich in $ 4 die Verteilung der beschlossenen Erhöhung
der Präsenzstärke auf die einzelnen Waffengattungen der Fest-
stellung durch den Etat anheimgegeben worden ist.
Die schrittweise Vermehrung der Präsenz und deren etatge-
setzliche Feststellung hatte die Regierung ihrerseits vorgeschlagen.
Es lag hierin ein erneuter, bedeutender Systemwechsel, den der
Kriegsminister V. GOSSLER bei der ersten Beratung im Plenum
mit folgenden Ausführungen begründete ®!: „Die beiden Gesetz-
entwürfe, welche dem Hohen Hause zur Beratung vorliegen, unter-
scheiden sich sehr wesentlich von den gleichartigen Entwürfen der
früheren Jahre. Bisher sind in bestimmten Zeitabschnitten ein-
malige, plötzliche, erhebliche Verstärkungen der deutschen Heeres-
macht beantragt und bewilligt worden. Es resultierten hieraus
sowohl mannigfache Schwierigkeiten in organisatorischer Hinsicht,
wie auch eine ungünstige Beeinflussung der finanziellen Entwick-
lung des Reichs. Dieses System aber war notwendig, weil die
deutsche Heeresmacht numerisch für längere Perioden festgelegt
worden war, und die fremden Staaten die Zeit benutzt hatten, um
für ihre Rüstungen einen erheblichen Vorsprung zu gewinnen.
Es kam daher darauf an, diesen Vorsprung wieder mit einem
Schlage auszugleichen. Die gegenwärtige Vorlage weicht hiervon
ab. Sie nimmt eine ruhige, systematische, allmähliche Entwick-
lung der deutschen Heeresmacht in Aussicht, behält aber die fünf-
jährige Periode, mit der die gesetzgebenden Faktoren meines Er-
achtens das richtige gefunden haben, bei. Derartige Perioden
sind sowohl geeignet, Organisationen sich einleben zu lassen, als
auch etwaige Mängel, die ja jeder Organisation anhaften, zu er-
kennen und auf geeignete Abhilfemaßregeln zu sinnen. Die Vor-
lage aber kommt noch in anderer Hinsicht den Wünschen dieses
Hohen Hauses entgegen, indem sie für eine Reihe von Jahren ein
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