Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Fälle, in welchen sie sich die Zuständigkeit zum Vollzug des $ 5 
a. a. 0. (Taxfestsetzung) vorbehalten haben, sind so gering, daß 
sie praktisch kaum in Betracht kommen. 
1. Die erste Forderung, welche an sie zu richten ist, besteht 
darin, daßsienur überhaupt derartige weitere An- 
ordnungen treffen. Denn das Stellenvermittlergesetz ist bloß 
ein Rahmengesetz; ohne die Ausfüllung durch die bundesstaat- 
lichen Vollzugsvorschriften erscheint es für jeden als Bruchstück, 
dem an wirklicher Abstellung der vorhandenen Mißstände liegt. 
Nun ist aber nicht einmal von der Ermächtigung, welche $8 des 
Gesetzes gegenüber den Stellenvermittlern gibt, von allen Bundes- 
staaten Gebrauch gemacht worden. Vollzugsvorscehriften zu dieser 
Bestimmung vermissen wir vollständig und für alle Arten der 
Stellenvermittler in Lippe-Detmolt und in Waldeck ; Anordnungen 
bestehen zwar für die gewöhnlichen Stellenvermittler, fehlen aber 
ganz für die Theateragenten und für die Herausgeber von Stellen- 
und Vakanzenlisten in Lübeck, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg. 
Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg- 
Sondershausen. Mecklenburg-Schwerin hat Bestimmungen für die 
gewöhnlichen Stellenvermittler und für die Herausgeber von Stellen- 
und Vakanzenlisten, nicht aber für die Theateragenten; Anhalt 
umgekehrt für die gewöhnlichen Vermittler und die Theateragen- 
ten, nicht aber für die Herausgeber. Bei strenger Betrachtung 
muß man Oldenburg den erstgenannten Staaten zurechnen, welche 
den $ 8 überhaupt nicht vollzogen haben; denn Oldenburg be- 
schränkte sich in eigenartiger, nicht zur Nachahmung zu empfeh- 
lender und auch nirgends nachgeahmter Weise auf die Bestimmung. 
daß die alten zu $ 38 der GewO. erlassenen Vollzugsvorschriften 
bis auf weiteres in Kraft bleiben. Sind hiernach schon in der 
Regelung gegenüber den Stellenvermittlern eine Reihe von be- 
dauerlichen Lücken festzustellen, so wiederholt sich diese Be- 
obachtung in erheblich stärkerem Maße, wenn man den Vollzug 
des $ 15 des Gesetzes gegenüber den Stellen- und Arbeitsnach-
	        
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