Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

— 1% — 
ledigung gebrachten Geschäfte im Landtagsabschiede den „ge- 
treuen Unterthanen“ gegenüber zu dokumentieren. Umgekehrt 
läßt sich hieraus folgern, daß der Abschied gerade diesen Zweck 
verfolgt: er gibt einen Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit 
der Regierung und zeigt den Staatsbewohnern, in welcher Weise 
sich die Kammern bei dem Großherzog — auf dem Wege des 
Petitionsrechts — für das allgemeine Wohl verwendet haben. 
Wie die sog. Thronrede das Programm enthält, aus dem sich 
ergibt, wie die Regierung bei ihrem Zusammenarbeiten mit der 
Volksvertretung tätig zu werden die Absicht hat, so zieht der 
Landtagsabschied die Bilanz. Und wie die Thronrede, der auch 
in keiner deutschen Monarchie eine rechtliche Bedeutung zu- 
kommt, die feierliche Begrüßungsansprache des Souveräns an die 
Abgeordneten bei Beginn ihrer Tätigkeit darstellt, so hat der 
Landtagsabschied am Schlusse der Kammerverhandlungen den 
entsprechenden Zweck: Die Abschiedsworte an die 
Kammern nennt das hessische Rechtden „Abschied 
für dieStändeversammlung des Großherzogtums.“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.