— 207 —
lediglich oder doch mindestens in erster Reihe auf den Krieg
gerichtet ist, also außer Waffen beispielsweise Beförderungswagen,
Proviantwagen, Panzerplatten, Werkzeuge zur Herstellung von
Waffen, militärische Kleidungsstücke, Militärpferde, Sattelzeug.
Die Heilmittel sind aber nicht in erster Linie dazu bestimmt, eine
Macht in ihrer Kriegführung zu unterstützen, sondern sie dienen
vornehmlich dem Zwecke, die Verwundeten zu heilen, mithin die
Gesundheit von kranken Personen wiederherzustellen; sie verfolgen
also nicht einen kriegerischen, sondern einen friedlichen, humani-
tären Zweck. Wenn dann später die genesenen Soldaten wieder am
Kriege teilnehmen können, und wenn dadurch die Wehrkraft ihrer
Partei erhöht wird, ist das ein Erfolg, der zwar infolge der Be-
nutzung der von der neutralen Macht zur Verfügung gestellten
Heilmittel eingetreten ist, aber doch erst indirekt und in zweiter
Linie, und der ein Erfoig ist, mit dessen Eintritt zwar gerechnet
wurde, der aber in erster Linie nicht beabsichtigt worden war.
Ob der neutrale Staat letzteren Erfolg außerdem nebenbei ge-
wünscht hat, ist gegenüber seinem der Humanität entspringenden
hauptsächlichen Bestreben gleichgültig; denn es ist ein Gebot der
Nächstenliebe, krauke und verwundete Menschen zu heilen ohne
Rücksicht darauf, ob dadurch vielleicht die Kriegsfähigkeit einer
kämpfenden Macht erhöht wird. Dieser Grundsatz wird durch
das geltende Völkerrecht bestätigt.
Art. 29 Nr. 1 der Londoner Seekriegsrechtskonferenz vom
26. Februar 1909 bestimmt, daß als Kriegskonterbande nicht an-
gesehen werden können „Gegenstände und Stoffe, die ausschließ-
lich zur Pflege der Kranken und Verwundeten dienen, jedoch mit
der Maßgabe, daß sie im Falle gewichtiger militärischer Erforder-
nisse gegen Entschädigung angefordert werden können, wenn sie
die im Artikel 30 vorgesehene Bestimmung haben“, d. h. wenn
sie für das feindliche oder vom Feinde besetzte Gebiet oder die
feindliche Streitmacht bestimmt sind. Der Nachsatz will besagen,
daß unter den genannten Voraussetzungen das Kriegsschiff einer