Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Anselm Feuerbach über die Schwurgerichte. 
Von 
ERICH WARSCHAUER, Gerichtsassessor. 
— (m 
Das erinnerungsreiche Jahr 1913 gibt der deutschen Rechts- 
wissenschaft Gelegenheit, die Hundertjahrfeier eines in seiner Art 
einzigen Buches zu begehen: im Jahre 1813 erschienen in Landshut 
die „Betrachtungen über das Geschworenengericht* von PAUL 
JOHANN ANSELM FEUERBACH. Es ist; kein umfangreiches ge- 
lehrtes Werk, das der große Jurist hier geschaffen hat. Aber 
die Schwurgerichtsfrage, die damals für die deutschen Länder 
gleichbedeutend war mit der Frage, ob sie nach englischem und 
französischem Muster die Geschworenen auf den Richterstuhl be- 
rufen sollten, ıst vielleicht seither niemals wieder mit solchem 
Scharfsinn, mit so viel Geist, ja, man möchte sagen, mit so tiefer, 
abgeklärter Weisheit behandelt worden, als es hier geschah. 
FEUERBACHs Gedanken besonders über die strafrechtliche Seite 
des Problems wirken noch heute, nach 100 Jahren, so frisch und 
lebendig, daß es sich verlohnt, sie im Zusammenhange vorzu- 
führen, zumal der alte Kampf zwar ein etwas anderes Aussehen 
bekonmen hat, aber noch bei weitem nicht ausgekämpft ist. 
Will man den Boden betrachten, aus dem das Buch erwuchs 
und sich den allgemeinen Stand der Jury-Frage zur Zeit seines
	        
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