Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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die französische Juryverfassung war, die der Verfasser als zeitlich 
und räumlich nächstes praktisches Beispiel eines Schwurgerichts vor 
Augen hatte. Sie war es auch, deren Uebertragung auf Deutsch- 
land, wenigstens in den wesentlichsten Grundzügen, von den Lob- 
rednern des Jurygedankens gefordert wurde. Das englische Beispiel 
lag ferner und machte auch politisch bei weitem nicht so viel von 
sich reden wie das französische. 
FEUERBACH, der die Schwurgerichtsfrage einen „großen und 
würdigen Gegenstand“, ein „in so vielfältigen Beziehungen äußerst 
wichtiges Thema“ nennt, entwickelt zunächst den Begriff und die 
Grundidee der Jury. Er meint, der Begriff eines Geschworenen- 
gerichts könne nicht anders als nach politischen Ansichten bestimmt 
und entwickelt werden; denn nur Ideen der Staatsweisheit seien 
es, aus denen sich bei allen Völkern die Einrichtung der Ge- 
schworenengerichte ergeben, wodurch sie sich befestigt und nach 
denen sie sich ausgebildet habe. Als Grundidee einer jeden Jury 
bezeichnet er folgendes: „Die vollstreckende Gewalt solle über 
keinen Untertan eine Strafe an Freiheit oder Leben verhängen 
dürfen, außer über denjenigen, welcher zuvor von seinen unpar- 
teiischen Mituntertanen der angeklagten Tat für schuldig erkannt 
worden ist“, in Anlehnung an den Satz der englischen Magna 
charta: „Nullus liber homo capiatur, vel imprisonetur, aut exulet 
aut aliquo alio modo destruatur, nisi per legale iudicium parium 
suorum vel per legem terrae.“ 
Dieses Geschworenengericht, als dessen wesentliche Erforder- 
nisse FEUERBACH auch die Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der 
Verhandlung bezeichnet, muß, wenn man die Begeisterung, die 
es hervorrief, recht verstehen will, in Gegensatz gestellt werden 
zu dem alten Inquisitionsverfahren, von dem der Prozeß jener 
Zweit beherrscht wurde. Aus dieser Stimmung heraus schildert er 
die Schwurgerichte, wie sie sich in den Köpfen ihrer Anhänger 
malen, mit dem dunklen Hintergrunde der alten Gerichtshöfe: 
„Jene stehen da als ein herrliches Kunstwerk, einfach und groß,
	        
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