Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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helle Finsternis, ein Auge, das gerade deshalb um so schärfer 
sieht, weil es blind ist. Außerdem ıst der Mensch leider kein 
bloßes passives Instinkt- und Gefühlswesen; er hat Verstand, 
Vernunft und Leidenschaften, er kann sogar, mit und gegen seinen 
Willen, Partei ergreifen für und gegen die Wahrheit. Die Laute 
der Natur würden daher, wenn der Mensch sıe selbst hervorbrächte, 
kaum jemals ganz rein zum Vorschein kommen. Alle Erkenntnis, 
alles Urteil aber kommt aus dem Verstande. Die Erkenntnis 
kann eine wissenschaftliche sein, oder eine nicht wissenschaftliche, 
gemeine. Bei der wissenschaftlichen Erkenntnis ist der Verstand 
sich seiner Gründe bewußt, bei der gemeinen nicht. „Bei der ge- 
meinen Erkenntnis, möchte man sagen, findet die Wahrheit den 
Menschen, bei der wissenschaftlichen wird die Wahrheit von dem 
Menschen gefunden.“ Hier siebt FEUERBACH den Unterschied 
zwischen dem Geschworenen und dem gelehrten Richter. Die 
Ueberzeugung des ersteren stammt aus der gemeinen, die des 
anderen aus der gelehrten Erkenntnis. Der gewöhnliche Mensch 
ist durch die Erfahrung geübt, die Fragen der Gewißheit und 
Wahrscheinlichkeit zu beurteilen, ohne sich freilich der Gründe 
bewußt zu sein. Diese langgeübte Kunst des gemeinen und ge- 
sunden Menschenverstandes läßt ihn die Wissenschaft von 
dieser Kunst nicht nur als entbehrlich, sondern auch als gefährlich 
betrachten, weil sie ihn angeblich in die Irre führt. So mißtraut 
man den gesetzlichen Beweistheorien und sagt, nur eine Jury 
führe uns zum Sonnenlichte der Wahrheit, weil die Geschworenen 
ihr Urteil nur nach dem natürlichen und darum sicheren Gefühl 
bestimmten. 
Und doch sind die gesetzlichen Beweisregeln gut, wenn sie, mehr 
negativ als positiv, feststellen, was als hinreichender Beweis nicht 
anzusehen ist. Diesen vernünftigen Beweistheorien gegenüber ist 
die Jury im Nachteil. Das subjektive Fürwahrhalten des Ge- 
schworenen reicht aus, um eine Tatsache als wahr erscheinen zu 
lassen, nur weil sie die Geschworenen für wahr halten. Auf die
	        
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