Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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soweit sie nicht innerhalb der erwähnten Grenzen liegen. Aber es ist 
nichtsdestoweniger vereinbart, daß die amerikanischen Fischer in diese Häfen 
oder Buchten einfahren dürfen, um dort Havarıen auszubessern, Holz zu 
kaufen oder Wasser zu erhalten, aber zu keinem anderen Zwecke. Sie 
werden dabei den notwendigen Beschränkungen unterworfen werden, um 
sie daran zu hindern, dort Fische zu fangen, zu trocknen oder zuzubereiten 
oder in irgend einer Weise die ihnen durch den gegenwärtigen Vertrag 
zugestandenen Privilegien zu mißbrauchen.“ 
In der Folgezeit entstanden über die Auslegung dieses Vertrages zahl- 
reiche Streitigkeiten, die England und Amerika wiederholt in einen Krieg 
zu verwickeln drohten. Schließlich übergaben die Parteien am 27. Januar 
1909 dem Haager Schiedshofe den Streit zur Entscheidung. Jede Partei 
sollte zwei Schiedsrichter, davon einen aus seinen Staatsangehörigen, wählen; 
die vier Schiedsrichter sollten dann gemeinsam den Obmann bestimmen. 
Es wurden bezeichnet von Amerika: der argentinische Staatsminister DRAGO 
und der Oberrichter GRAY, von England der niederländische Staatsminister 
DE SAVORNIN LOHMANN und der ÖOberrichter des kanadischen höchsten 
Gerichtshofes FITZPATRICK. Diese wählten zum Obmann und Vorsitzenden 
den durch seine Tätigkeit auf den Haager Friedenskonferenzen und seine 
Teilnahme an mehreren Schiedsgerichten rühmlichst bekannten Professor 
LAMMASCH aus Wien. Vor diesen ausgezeichneten Richtern plädierten die 
berühmtesten Anwälte Englands und Nordamerikas. Von dem ameri- 
kanischen Rechtsanwälten seien erwähnt der frühere Staatssekretär Elihu 
Roo'r, dessen Plädoyer in dem hier zur Besprechung gelangenden Buche 
enthalten ist, und JAMES BROwNn ScoTT, früherer vortragender Rat im 
amerikanischen Ministerium, der die glänzende und lichtvolle Einleitung 
zu dem vorliegenden Buche geschrieben hat. Amerika hatte insgesamt 
sieben, England gar siebzehn Anwälte mitgebracht. An über vierzig Tagen 
brachten diese ihre höchst interessanten Argumente, und zum Teil in 
rhetorisch äußerst wirksamer Weise, vor. Einige sprachen etwa dreißig 
Stunden. Wegen der großen Zahl der Teilnehmer reichte das Bureau des 
Haager Schiedshofes als Sitzungssaal nicht aus, und deshalb verhandelte 
man in dem Rittersaale, dem Schauplatze der zweiten Haager Friedens- 
konferenz, wo ein zahlreiches internationales Publikum den Debatten folgte. 
Es waren unendlich verwickelte Fragen, die sich im Laufe hundertjähriger 
diplomatischer Verhandlungen ergeben hatten, und immerfort wurden die 
Redner von den Fragen der Schiedsrichter unterbrochen, die sich in jedem 
Stadium der Rede eingehend über alle Dinge, die ihnen nicht ganz klar 
geworden waren, auf dem Laufenden hielten. Wenn uns von ScoTT in dem 
vorliegenden Buche die gesamte Vorgeschichte des Prozesses wiedergegeben 
wird, so hat diese Darstellung für die Wissenschaft deshalb besonderen 
Wert, weil Scorr infolge seiner Teilnahme an dem Prozesse in erster Linie 
hierzu berufen erscheint. Eine gute Karte, die wichtigsten Verträge und
	        
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