Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 219
Uebersicht
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Civil--
rechtes und Civilprozesses.
30. Mai bis 12. Juni.
I. -Ordn. d Ei sge-Bur
Pon-Heonu# föbrungsge
Proz.-Ordn. Art. 11, 511, 686. Wenn der
Einzelnrichter in einem Falle des Art. 11 der
Proz.-Ordn., statt die Sache vor das Kollegialgericht
zu verweisen und diesem auch die Entscheldung
über die Kosten zu überlassen, die Abweisung
der Klage vom Einzelngerichte ausspricht und den
Kläger in die Kosten verurtheilt, so ist, falls die
Kosten die Berufssumme betragen, Berufung in der
Hauptsache und im Kostenpunkte zulässig. Urth. v.
4. Juni HVdNr. 577.
Art. 160. Ein zur Entschädigung wegen einer
Amtshandlung verurtheilter Richter kann das appellationsgerichtliche
Urtheil nicht deswegen als nichtig
anfechten, weil in der öffentlichen Sitzung des
Appellationsgerichtes der Staatsanwalt nicht zugegen
war. Urth. v. 1. Juni HVNr. 520.
Art. 328 mit 324. Stehen die zur Begründung
der Klage erforderlichen Thatsachen nach dem
Ergebnisse der ersten Verhandlung fest, während
weitere Thatsachen, zu deren Beweis sich Kläger erboten
hat, unerheblich sind, so sind die angeführten
Art. durch Erlassung eines definitiven (verurtheilenden)
Erkenntnisses mit Umgehung einer Beweisauflage
nicht verletzt. Urth. v. 4. Juni HVNr. 557.
Art. 388—390. In der Klage gegen einen