Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. XXXVII. Band. (37)

Neuere  oberstrichterliche  Erkenntnisse.  219

Uebersicht
über  die  neueren  Ergebnisse  der  Rechtsprechung  des
obersten  Gerichtshofes  in  Gegenständen  des  Civil--
  rechtes  und  Civilprozesses.
30.  Mai  bis  12.  Juni.

I.  -Ordn.  d  Ei  sge-Bur
  Pon-Heonu#  föbrungsge

Proz.-Ordn.  Art.  11,  511,  686.  Wenn  der
Einzelnrichter  in  einem  Falle  des  Art.  11  der
Proz.-Ordn.,  statt  die  Sache  vor  das  Kollegialgericht
  zu  verweisen  und  diesem  auch  die  Entscheldung
  über  die  Kosten  zu  überlassen,  die  Abweisung
der  Klage  vom  Einzelngerichte  ausspricht  und  den
Kläger  in  die  Kosten  verurtheilt,  so  ist,  falls  die
Kosten  die  Berufssumme  betragen,  Berufung  in  der
Hauptsache  und  im  Kostenpunkte  zulässig.  Urth.  v.
4.  Juni  HVdNr.  577.

Art.  160.  Ein  zur  Entschädigung  wegen  einer
Amtshandlung  verurtheilter  Richter  kann  das  appellationsgerichtliche
  Urtheil  nicht  deswegen  als  nichtig
anfechten,  weil  in  der  öffentlichen  Sitzung  des
Appellationsgerichtes  der  Staatsanwalt  nicht  zugegen
war.  Urth.  v.  1.  Juni  HVNr.  520.

Art.  328  mit  324.  Stehen  die  zur  Begründung
  der  Klage  erforderlichen  Thatsachen  nach  dem
Ergebnisse  der  ersten  Verhandlung  fest,  während
weitere  Thatsachen,  zu  deren  Beweis  sich  Kläger  erboten
  hat,  unerheblich  sind,  so  sind  die  angeführten
Art.  durch  Erlassung  eines  definitiven  (verurtheilenden)
  Erkenntnisses  mit  Umgehung  einer  Beweisauflage
  nicht  verletzt.  Urth.  v.  4.  Juni  HVNr.  557.

Art.  388—390.  In  der  Klage  gegen  einen