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fasser, z. B. wenn Hirschmann für die Beibehaltung des Seebeuterechts
eintritt. Doch ändert dies nichts an der Tatsache, daß Hirschmanns Buch
eine sehr gute Uebersicht über das gesamte Gebiet gibt und namentlich
geeignet ist, in den Kreisen des Handels, der Seeschiffahrt usw. viel In-
teresse für das Prisenrecht zu erwecken.
Düsseldorf. Hans Wehberg.
Logos, Internationale Zeitschrift für Philosophie der Kultur, unter Mitwir-
kung von RUDOLF EUCKEN, OTTO GIERKE, EDMUND HUSSERL, FRIED-
RICH MEINECKE, HEINRICH RICKERT, GEORG SIMMEL, ERNST
TROELTSCH, MAx WEBER, WILHELM WINDELBAND, HEINRICH
WÖLFFLIN herausgegeben von GEORG MeEHLıs, Band I 1910, Tü-
bingen, J. C. B. Mohr, 3 Hefte im Jahr, Preis 9 Mk. jährlich.
Eine Besprechung dieser wertvollen Neuerscheinung auf dem Gebiete
der Zeitschriftenliteratur zu geben, liegt nicht in meiner Absicht. Doch
sei auf die hoch interessante Zeitschrift eindringlichst hingewiesen.
Hans Wehberg.
Völkerrechtliche Fälle zum akademischen Gebrauch
und Selbststudium, von Dr. Karl Strupp, Gotha 1911, Frie-
drich Andreas Perthes A. G., 42.
Verfasser hat zum ersten Male in Deutschland den wohlgelungenen
Versuch gemacht, im ganzen 200 Fälle, die zum Teil der Geschichte des
Völkerrechts entnommen und zum Teil erdacht sind, zusammenzustellen,
die als Grundlage für völkerrechtliche Seminarübungen verwandt werden
sollen. Als Vorbild hat ihm dabei das 1909 erschienene Buch des Profes-
sors an der Universität Cambridge, OPPENHEIM, „International incidents“
gedient. In der Einleitung weist der Verfasser mit Recht darauf hin, wie
stiefmütterlich das Völkerrecht heute an den deutschen Universitäten be-
handelt wird, und hofft, durch seine Schrift zur Aenderung dieser Verhält-
nisse sein Teil beizutragen.
Die von STRUPP ausgewählten Fälle erstrecken sich über das gesamte
Gebiet des Völkerrechts in gleicher Weise. Der Verfasser hat es verstan-
den, gerade die wirklich interessanten Ereignisse auszuwählen; er gibt den
Tatbestand der einzelnen Fälle in knapper Form und verweist wiederholt
auf Literatur.
Es ist dringend zu wünschen, daß das ausgezeichnete Buch STRUPPS
bald zur Grundlage von Seminarübungen gemacht werde. Bedenkt man,
wie ungeheuer wichtig heute das Völkerrecht ist, so erkennt man, wie
dringend nötig die Begründung wenigstens eines völkerrechtlichen Semi-
nars auf jeder Universität wäre. Dieser Wunsch ist sehr bescheiden. Denn
das Völkerrecht hat mit der Zeit einen solchen Umfang angenommen, daß
sich ein völkerrechtliches Seminar, das erfolgreiche und vertiefte Arbeit