Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Verfasser selbst in seinem Vorwort hervorhebt, ist das Werk gegenüber der 
I. Aufl. fast um !/a umfangreicher geworden. Eine größere Zahl von Ab- 
schnitten sind neu eingefügt: so $ 2837 a—d (p. 355 ff.), die von der draht- 
losen Telegraphie, von der rechtlichen Natur des Meeresbodens und von 
dem event. Tunnel Dover-Calais handeln. Den Meeresboden hält er für 
res nullius, eine Auffassung, die in logischer Weise zur Bejahung einer 
Okkupationsmöglichkeit führt (p. 358/59). 8 446 a behandelt den Casablanca- 
Fall, die $$ 476a und 476b (p. 524 ff.) den internationalen Prisenhof, der 
in Parallele gestellt wird mit einem zu schaffenden internationalen Court 
of Justice, wie ihn einige Staaten Mittelamerikas bereits seit 1907 in 
Carthojo besitzen. Die wichtigsten Bestimmungen der neueren Staatsver- 
träge sind teilweise in Anmerkungen wiedergegeben. Nicht ohne Interesse 
ist es, darauf hinzuweisen, daß dem Urteil des Haager Schiedsgerichts im 
Savakar-Fall in OPPFNHEIM ein Verteidiger entstanden ist (p. 411), und daß 
er nach wie vor, unter Ablehnung des Urteils in der Neufundlandfischerei- 
frage, an der Theorie der Staatsservituten festhält (p. 275). 
Frankfurt a. M. Dr. Strupp. 
1. Papers relatingto the foreign relations ofthe United 
States, withthe annual message of the President 
transmitted to Congres, December 8, 1908. Washington, 
Government Printing Office 1912. 
2. Berichte des russischen Ministeriums des Auswär- 
tigen (H3BECTIAMHHHCTEPCTBAUHOCTPAHHBIX BAJTD). Peters- 
burg 1912. 
Die in so überaus dankenswerter Weise von der Regierung der Ver- 
einigten Staaten zusammengestellten und durch ihre Veröffentlichung allen 
am Völkerrecht Interessierten zugänglich gemachten „Papers relating to 
the Foreign Relations of the United States“ liegen nunmehr für das 
Jahr 1908 vor. Man findet in ihnen außer den Verträgen aus dem Jahr 1908, 
an denen die Vereinigten Staaten beteiligt waren (ich weise nur hin auf 
den bedeutsamen „Treaty between the United States and Great Britain re- 
lating to fisheries in the waters of the United Staates and Canada — 
S. 379 fl.; den Notenwechsel zwischen Japan und den Vereinigten Staaten 
über die Verhältnisse im äußersten Osten — S. 510 ff., und die im Jahr 1908 
von den Vereinigten Staaten abgeschlossenen Schiedsgerichtsverträge), auch 
die wichtige Jahresbotschaft des Präsidenten und Dokumente zu mehr oder 
weniger bedeutsamen Fragen der amerikanischen Politik. Bei der Durch- 
sicht des Bandes habe ich erneut tiefes Bedauern darüber empfunden, daß 
die aus dem Jahre 1876 datierenden Bemühungen FRANZ von HOLTZEN- 
DORFFS und anderer Völkerrechtsgelehrten, so v. MARTITZ', die darauf 
abzielten, eine Sammelstelle für alle nicht geheimen völkerrechtlichen 
Abkommen zu schaffen und deren Publikation durch das Büro zu ver-
	        
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