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Verfasser selbst in seinem Vorwort hervorhebt, ist das Werk gegenüber der
I. Aufl. fast um !/a umfangreicher geworden. Eine größere Zahl von Ab-
schnitten sind neu eingefügt: so $ 2837 a—d (p. 355 ff.), die von der draht-
losen Telegraphie, von der rechtlichen Natur des Meeresbodens und von
dem event. Tunnel Dover-Calais handeln. Den Meeresboden hält er für
res nullius, eine Auffassung, die in logischer Weise zur Bejahung einer
Okkupationsmöglichkeit führt (p. 358/59). 8 446 a behandelt den Casablanca-
Fall, die $$ 476a und 476b (p. 524 ff.) den internationalen Prisenhof, der
in Parallele gestellt wird mit einem zu schaffenden internationalen Court
of Justice, wie ihn einige Staaten Mittelamerikas bereits seit 1907 in
Carthojo besitzen. Die wichtigsten Bestimmungen der neueren Staatsver-
träge sind teilweise in Anmerkungen wiedergegeben. Nicht ohne Interesse
ist es, darauf hinzuweisen, daß dem Urteil des Haager Schiedsgerichts im
Savakar-Fall in OPPFNHEIM ein Verteidiger entstanden ist (p. 411), und daß
er nach wie vor, unter Ablehnung des Urteils in der Neufundlandfischerei-
frage, an der Theorie der Staatsservituten festhält (p. 275).
Frankfurt a. M. Dr. Strupp.
1. Papers relatingto the foreign relations ofthe United
States, withthe annual message of the President
transmitted to Congres, December 8, 1908. Washington,
Government Printing Office 1912.
2. Berichte des russischen Ministeriums des Auswär-
tigen (H3BECTIAMHHHCTEPCTBAUHOCTPAHHBIX BAJTD). Peters-
burg 1912.
Die in so überaus dankenswerter Weise von der Regierung der Ver-
einigten Staaten zusammengestellten und durch ihre Veröffentlichung allen
am Völkerrecht Interessierten zugänglich gemachten „Papers relating to
the Foreign Relations of the United States“ liegen nunmehr für das
Jahr 1908 vor. Man findet in ihnen außer den Verträgen aus dem Jahr 1908,
an denen die Vereinigten Staaten beteiligt waren (ich weise nur hin auf
den bedeutsamen „Treaty between the United States and Great Britain re-
lating to fisheries in the waters of the United Staates and Canada —
S. 379 fl.; den Notenwechsel zwischen Japan und den Vereinigten Staaten
über die Verhältnisse im äußersten Osten — S. 510 ff., und die im Jahr 1908
von den Vereinigten Staaten abgeschlossenen Schiedsgerichtsverträge), auch
die wichtige Jahresbotschaft des Präsidenten und Dokumente zu mehr oder
weniger bedeutsamen Fragen der amerikanischen Politik. Bei der Durch-
sicht des Bandes habe ich erneut tiefes Bedauern darüber empfunden, daß
die aus dem Jahre 1876 datierenden Bemühungen FRANZ von HOLTZEN-
DORFFS und anderer Völkerrechtsgelehrten, so v. MARTITZ', die darauf
abzielten, eine Sammelstelle für alle nicht geheimen völkerrechtlichen
Abkommen zu schaffen und deren Publikation durch das Büro zu ver-