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und zu anderen Verpflichteten (Buch V) und die Vorschriften über das
gemeinsame Verfahren (Buch VI) mit knappen Anmerkungen versehen.
Laß hat schon einen umfangreicheren Kommentar zur R. V. O. heraus-
gegeben.
Dr. jur. Erwin Ruck, Privatdozent an der Universität Tübingen, Ver-
waltungsrechtliche Gesetze Württembergs. Zwei-
ter Band: Gemeinderecht neben der Gemeinde-
ordnung. Tübingen 1911. Verlag von J. C. P. Mohr (Paul Siebeck).
244 8.
Dieser zweite Band der verwaltungsrechtlichen Gesetze Württembergs
umfaßt das Gemeinderecht neben der Gemeindeordnung — die Gemeinde-
ordnung selbst ist im ersten Bande erläutert — und enthält das Gemeinde-
angehörigkeitsgesetz vom Jahre 1885, das Körperschaftsforstgesetz vom
Jahre 1902 und das Körperschaftssteuergesetz vom Jahre 1903 nebst den
umfangreichen Vollzugsverfügungen. Die Anmerkungen zu den drei Ge-
setzen sind im allgemeinen kurz gehalten und berücksichtigen sorgfältig
die privat- und öffentlich-rechtliche Literatur. Die ausführlicheren Bemer-
kungen über Gemeindebürger und Gemeindeeinwohner (S. 2), Realgemeinde-
rechte (S. 28), Begriff der Anstalt (8. 43), Beiträge, Gebühren und Steuern
(S. 141 ff.) verdienen besondere Beachtuug.
Joseph Humar, München, Die neue Steuergesetzgebung in
Bayern. Ein Ratgeber in den wichtigsten Steuerfragen des
Reiches, des Staates und der Gemeinde. München. Eduard Pohls
Verlag. 167 S.
Bericht über die dritte Generalversammlung desMittel-
europäischen Wirtschaftsvereins in Deutschland
(München, 14. Oktober 1911). Heft XII der Veröffentlichungen. Leipzig
1911. A. Deichertsche Verlagsbuchhandlung Nachf.
Verhandelt wurde über die Mittel und Wege, den Donauverkehr zu
heben und den Charakter dieser Wasserstraße als Bindemittel zwischen
Bayern und Oesterreich-Ungarn stärker als bisher zu betonen. Ueber die
Verfolgung vermögensrechtlicher Ansprüche gegen fremde Schuldnerstaaten
referierte Fischer-Breslau. Als Anhang ist ein Promemoria in Sachen der
Zivil-Jurisdiktion gegenüber fremden Staaten von Mendelssohn-Bartholdy-
Würzburg abgedruckt. Ueber die bisherige Tätigkeit des Vereins orientiert
der ebenfalls wiedergegebene Rechenschaftsbericht.
Heidelberg. Franz Dochow.
Archiv des öffentlichen Rechts. XXX. 1/2.