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wie die Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 und für die
Elbe die Elbschiffahrtsakte aus dem Jahre 1821 nebst deren Er-
gänzungen und Abänderungen in Betracht. Die Verträge unter-
sagen die Erhebung irgend welcher Schiffahrtsabgaben auf dem
Rhein. In den Friedensverträgen zwang die preußische Staats-
regierung die süddeutschen Staaten auf die Erhebung irgend
welcher Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein zu verzichten. Wenn
der Elbzoll 1866 nicht abgeschafft wurde, so lag dieses nur daran,
daß die preußische Regierung sich nicht in der Lage befunden
hatte, die widerstrebenden Elbuferstaaten hierzu zu zwingen, da
sie mit denselben nicht Krieg geführt hatte'.
Damals lag es im Interesse der preußischen Handelspolitik,
den Verkehr auf den Flüssen abgabenfrei zu gestalten. Die
preußische Regierung hatte damals, wie es der Ministerialdirektor
Peters ausdrückt, „eine tiefgehende, grundsätzliche Abneigung
gegen Schiffahrtsabgaben“. Was die Elbe anlangt, so war die
Erhebung von Schiffahrtsabgaben durch die Elbschiffahrtsakte von
1821 und deren spätere Abänderungen beschränkt. Bis zum Jahre
1870 war es der preußischen Staatsregierung nicht möglich ge-
wesen, diese Abgaben völlig zu beseitigen. Es gelang dieses erst,
nachdem der Vertrag mit Oesterreich vom 20. Juni 1870 ge-
schlossen war, durch das Gesetz des norddeutschen Bundes vom
22. Juni 1870.
Inzwischen haben sich nun die Ansichten und die Interessen
! In der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 6. Dez. 1866
erklärte der preußische Finanzminister, es sei der lebhafteste Wunsch der
preußischen Regierung, auch die Elbzölle zu beseitigen. „Wenn der Ab-
geordnete V. gemeint hat, daß bei Gelegenheit der zu Ende des Krieges
geschlossenen Verträge an die Sache nicht gedacht worden sei, so ist dies
unrichtig. Es ist wohl daran gedacht worden. Aber mit denjenigen Staaten,
von deren Seite die hauptsächlichsten Hindernisse der Beseitigung entgegen-
stehen, war ein Friedensvertrag nicht zu schließen und in dem Vertrag mit
Oesterreich war es nicht notwendig, etwas darüber zu sagen, da Oesterreich
nicht nur sehr gern in die Abschaffung der Elbzölle einwilligt, sondern
selbst mit diese Abschaffung anstrebt.“ (Stenographische Berichte, S. 943.)