Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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zuerst nur für die Ausfüllung der Lücken des Gesetzes- und Ge- 
wohnheitsrechtes gesucht wurde, zur Erklärung des gesamten 
Privatrechtes verwendet. 
Ausgangspunkt ist demnach die Lückenhaftigkeit unserer 
Rechtsordnungen. Nun ist sicherlich die Meinung, alle Entschei- 
dungen ließen sich durch bloße Deduktion aus dem geschriebenen 
Recht oder auch aus dem geschriebenen und dem Gewohnheitsrecht 
eindeutig ableiten, ein Irrtum und die Lehre von der logischen Ge- 
schlossenheit der Rechtsordnung in diesem Sinne ist auch heute 
wohl von der überwiegenden Mehrheit verlassen. Trotzdem hätte es 
sich gelohnt, auf den Begriff der logischen Geschlossenheit näher 
einzugehen als dies JUNG getan hat. Denn noch immer gibt es 
Autoren, welche an den alten Dogmen festhalten oder ihnen eine 
neue Bedeutung zuzuschreiben bemüht sind. So hätte JUNG bei- 
spielsweise aus dem Buche von KELSEN, Hauptprobleme der Staats- 
rechtslehre, 1911, und jenem von ERICH KAUFMANN, Das Wesen 
des Völkerrechts und die clausula rebus sie stantibus, 1911, zwei 
Werken, welche der Verfasser leider nieht mehr benützt hat, er- 
fahren können, daß die Theorie von der logischen Geschlossenheit 
der Rechtsordnung noch lange nicht abgetan ist. Vor allem aber 
finden sich unter den Praktikern, soviel ich zu sehen vermag, sehr 
viele überzeugte Anhänger der Lehre von der Lückenlosigkeit des 
Rechtes. 
Es sei mir daher hier gestattet, dieser Materie einige kurze 
Bemerkungen zu widmen. Die nähere Ausführung und Verwertung 
des hier Vorgebrachten zu weiteren Ergebnissen muß allerdings 
einer späteren eingehenderen Studie vorbehalten bleiben. 
Meines Erachtens wäre es von höchster Wichtigkeit, zwischen 
jener Quelle zu unterscheiden, aus welcher der Inhalt des Ober- 
satzes für einen behördlichen (richterlichen) Schluß geschöpft 
wird, und jener, welche die Quelle der ersten Art als maßgebend, 
als verbindlich erklärt. So kommt man zu einem (Gegensatz 
Archiv des öffentlichen Rechte. XXX. 8. 25
	        
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