Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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stützte, so hätte man in der konstruierten Lückenlosigkeit des Rechts 
etwas ganz Belangloses gefunden. 
Es würde uns zu weit führen, noch länger bei dem Dogma 
der logischen Geschlossenheit des Rechtes zu verweilen. Jeden- 
falls können wir auf Grund des Vorgebrachten JUNG und anderen 
Vertretern der neuen Richtung zustimmen, wenn sie jenes Dogma 
ablehnen, allerdings mit den unter 1 erörterten Einschränkungen. 
B. Die Frage, wie die Lücken der Rechtsordnung auszufüllen 
seien, führt JUNG zu dem Versuche, ein für alle Fälle maß- 
gebendes objektiv feststellbares natürliches Recht zu konstruieren. 
Hiebei geht er insbesondere von zwei Prämissen aus: erstens von 
der Freiheit des Willens und zweitens von der Gleichmäßigkeit der 
Anschauungen der Rechtsgenossen über dasjenige, was man sich 
gefallen zu lassen und nicht gefallen zu lassen braucht. 
1. Kein Wort sagt JUNG darüber, was er unter Willensfrei- 
heit versteht, ob er an eine Freiheit im metaphysischen Sinn 
glaubt, also Willensentschließungen als dem Kausalgesetz nicht 
unterworfen betrachtet, oder ob er bloß an empirische, psycholo- 
gische Freiheit denkt. Sollte bloß das letztere zutreffen, so war wohl 
eine Erwähnung der Willensfreiheit überflüssig und geradezu irre- 
führend. Aus der Anrufung der „auch durch die scharfsinnigsten Ar- 
gumente subjektiv nicht zu beseitigenden Ueberzeugung“ S. 53 darf 
aber wohl eher gefolgert werden, daß an die metaphysische Wil- 
lensfreiheit gedacht ist, daß JUNG sich zu den Indeterministen 
rechnet. Nun will er metaphysische Erörterungen vermeiden, 
meint aber dennoch der Willensfreiheit für seine Erklärung des 
Rechts aus ethischen Anschauungen nicht entraten zu können. 
Vielleicht wird bei dieser Sachlage mancher Leser das Eingehen 
auf metaphysische Fragen vermissen. Anderseits bedurfte es eines 
Zurückgehens auf die Willensfreiheit im metaphysischen Sinne 
nicht, um die weiteren Annahmen des Autors zu fundieren. Denn 
auch von deterministischen Vorstellungen aus lassen sich die ge-
	        
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