Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Recht, welches den Richter verbindet und jenem, welches nur 
Beurteilungsmaßstab ist, mit der überkommenen Unterscheidung des 
öffentlichen und des privaten Rechtes. Es bleibt nun völlig unklar, 
oh JUNG seine Theorie auf jenes Recht beschränkt, welches der 
Zivilrichter anwendet, oder auf jene Rechtssätze, welche kein impe- 
rıum übertragen, ob JUNGs Theorie sich auch auf die Beziehungen 
zwischen dem Individuum und der Gemeinde, der gewerblichen 
Innung, der Ortskrankenkasse, der Berufs- oder Versicherungs- 
genossenschaft usw. erstreckt oder auf welche dieser Beziehungen. 
Hätte JUNG der Abgrenzung seines Forschungsgebietes mehr Auf- 
merksamkeit zugewendet, so wäre er gezwungen gewesen, sich 
mit Materien zu beschäftigen, in welehen die Erklärung des Rech- 
tes aus dem Rechtsgefühl und dem Vertrauen der Kechtsgenossen 
allein nicht genügt. So kommt der scheinbar nebensächlichen 
Abgrenzungsfrage eine grundlegende Bedeutung für die Gedanken 
unseres Verfassers zu. 
D. Das Buch enthält noch sehr vieles, was zu einer eingehen- 
deren Besprechung reizt. Voraussetzung einer solchen Besprechung 
wäre jedoch eine Darstellung von Einzelheiten, von welcher hier 
abgesehen werden soll. 
Es sei nur noch ein ganz kurzer Hinweis auf die Stellung- 
nahme des Autors gegen den „juristischen Historismus“ gestattet. 
Die bezüglichen Ausführungen — $ 8 des Buches — sind nicht 
nur sehr anziehend geschrieben, sondern auch inhaltlich sehr lehr- 
reich und vielfach zutreffend. Sie dürfen sicherlich zu den lesens- 
wertesten Partien der Arbeit gerechnet werden. Immerhin wird 
man vielleicht nicht in allem zustimmen können und gerade 
Forscher, welche nicht oder nicht ausschließlich Rechtsdog- 
matiker, sondern vorwiegend Rechtshistoriker sind, werden in 
manchem widersprechen, obwohl die Rechtsgeschichte doch sicher- 
lich der soziologischen Betrachtungsweise des Rechts um vieles 
näher steht als der dogmatischen. Der Leser möge — damit 
statt vieler nur zwei mir zufällig zur Hand liegende Beispiele
	        
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