Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Staatssekretärs der Vereinigten Staaten ELIHU Ro0oT von 1906 
und des jetzigen Staatssekretärs PHILANDER C. KNnoxX aus 1912, 
die alle deutlich erkennen ließen, daß die Vereinigten Staaten die 
Monroedoktrin in keiner Weise benutzen wollten, um auf Kosten 
anderer ihre Grenzen zu erweitern. Eine Erklärung, wie er sie 
vorschlage, würde sofort die Behauptung, daß die Monroedoktrin 
nichts weiter als ein politischer Leitsatz für die Vereinigten 
Staaten sei, zum Schweigen bringen. Er wisse wohl, daß auch 
Amerikaner diese Auffassung verträten. Sie würde aber jeden- 
falls unberechtigt sein, sobald alle amerikanischen Staaten über- 
einstimmend in einem Vertrage die Monroedoktrin für sie als 
bindend bezeichneten. Daß man in Europa ihr nach wie vor 
die Bedeutung eines völkerrechtlichen Grundsatzes absprechen 
werde, sei anzunehmen. Aber, wenn z. B. der englische Völker- 
rechtslehrer L. OPPENHEIM die Anschauung vertrete, den euro- 
päischen Staaten stehe es, vom Standpunkt des Völkerrechts aus, 
völlig frei, in Amerika oder sonstwo Land zu erwerben, und auch 
für die Intervention europäischer Mächte gälten gegenüber den 
amerikanischen Staaten keine anderen Reehtssätze wie gegenüber 
nichtamerikanischen Ländern, so müsse jeder Einsichtige und Un- 
parteiische, der die Geschichte seit 1823 verfolgt habe, zu der 
Erkenntnis kommen, daß solche Ansichten törieht (absurd) seien. 
„Die europäischen Staaten haben nicht einen Fußbreit amerikani- 
schen Bodens erworben, seit Amerika unabhängig ist, und wenn 
sie jetzt solchen Erwerb versuchen wollten, so würden sie an 
demselben Hindernis wie ehedem scheitern.“ „Sowohl das politi- 
sche Gleichgewicht wie vor allem der Schutz des Weltfriedens 
verlangen, daß die Monroedoktrin, die doch tatsächlich von allen 
Staaten angenommen und geachtet wird, bei ihnen auch als ein 
Grundsatz des Völkerrechts Anerkennung findet. Wenn die 
nächste Haager Konferenz ein so naheliegendes, spruchreifes Er- 
gehnis bringen sollte, so würde eine Hauptquelle der Verstin- 
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