Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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sorgefonds ist aus Staatsmitteln gebildet, und, wie wir später hören 
werden, haftet der Staat auch für die Geschäftsführung des 
Wohnungsfürsorgefonds bis zu einem gewissen Höchstbetrage. 
Aber damit erschöpft sich auch die Mitwirkung des Staates. Der 
Staat kann also durch den Wohnungsfürsorgefonds nicht in un- 
beschränkter Weise verpflichtet werden. Immerhin bildet die sub- 
sidiäre Haftung des Staates bis zu diesem Höchstbetrage eine der 
wichtigsten Grundlagen für seine Erfolgsaussicht, denn darauf be- 
ruht die später zu besprechende „Mündelsicherheit“ der vom Fonde 
verbürgten Darlehen. 
Der Wohnungsfürsorgefonds wird durch staatliche Dotationen 
im Verlaufe der Jahre 1911 bis einschließlich 1921 gebildet. Für 
die Jahre 1911 und 1912 sind zusammen 1.5 Millionen Kronen, 
1913: 1.3, 1914: 1.5, 1915: 2.2, 1916 bis 1918 je 2.5, 1919 und 
1920 je 3.5 und 1921: 4 Millionen Kronen vorgesehen ; zusammen 
erreicht der Fonds also eine Gesamthöhe von 25 Millionen Kronen. 
Da sieh namentlich die Dotationen für die ersten beiden Jahre 
gegenüber den an ihn gestellten Anforderungen als viel zu niedrig 
erwiesen, so wurde in der jüngsten Zeit die Dotation für die 
Jahre 1911 und 1912 mit [dem Gesetze vom 28. Dezember 1911, 
RGBl. Nr. 244, noch durch eine weitere außerordentliche Zu- 
weisung von zusammen 2 Millionen Kronen erhöht. 
Es handelt sich also immerhin um relativ recht geringe 
Mittel, die da von seiten des Staates in die Wagschale geworfen 
werden, mit denen aber bei der eigentümlichen rechtlichen Kon- 
struktion des Fonds an sich eine recht namhafte materielle För- 
derung des gemeinnützigen Baukredites erreicht werden kann, wie 
wir sofort sehen werden. 
Der ganze Wohnungsfürsorgefonds ist auf dem Gedanken 
aufgebaut, daß die von ihm bereitgestellten Gelder ausschließlich 
dem Kleinwohnungsbau, das ist der Herstellung billiger, 
gesunder Wohnungen von einer bestimmten, ım Gesetze selbst 
objektiv umschriebenen Größe zugänglich sein sollen. Sollte die-
	        
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