Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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rechnung zugunsten der Kleinwohnungsbauten, soweit nicht der 
hohe Wert des Baugrundes zu einer lediglichen Verbauung mit 
Geschäftslokalen oder größeren Wohnungen drängt, beeinflussen 
dürften. 
Noch mögen die leitenden Grundzüge des Verfahrens, 
wie es für die Inanspruchnahme der Begünstigungen des II. Haupt- 
stückes vorgeschrieben ist, kurz erwähnt werden. 
Während im Rahmen des I. Hauptstückes, also für Neu-, 
Zu- und Umbauten, im allgemeinen nur um die zeitliche Steuer- 
freiheit so wie nach dem heute geltenden Rechte einzureichen ist, 
dagegen die neuen Steuersätze des Tarifes A nach Ablauf der 
Steuerfreiheit automatisch Anwendung finden, ist um die Anwen- 
dung der Sätze des Tarifes B zugleich mit dem Ansuchen um 
zeitliche Steuerbefreiung und zwar innerhalb 60 Tagen bei der 
Steuerbehörde I. Instanz anzusuchen. Sofern die Behandlung 
eines Umbaues als Neubau in Anspruch genommen wird, hat der 
Eigentümer vor dem Abbruche der alten bzw. vor Beginn der 
Erbauung der neuen Baulichkeit die für die Beurteilung des An- 
spruches maßgebenden Verhältnisse entsprechend feststellen zu 
lassen °. 
Die Vornahme einer Lokalerhebung seitens der Steuerbehörde 
ist nun nicht mehr obligatorisch, sondern lediglich für die Regel 
und zwar nach freiem Ermessen der Steuerbehörde vorgeschrieben. 
Etwas komplizierter wird allerdings das Verfahren, im Falle 
es sich um die Anwendung des Tarifes B handelt, da hier von 
der Behörde alle gesetzlichen Voraussetzungen eines Kleinwoh- 
nungsbaues vorher sichergestellt werden müssen. 
8 14 d. G. schreibt der Partei eine Reihe von Ausweisen 
® Also insbes. die in Betracht kommenden Flächenmaße der alten Bau- 
lichkeit im Wege der kompetenten Baubehörde oder durch autorisierte 
Privattechniker, event. im Falle es sich um eine Abtragung aus Assanierungs- 
gründen handelt, durch Einholung eines diesbezüglichen Ausspruches der 
kompetenten politischen Behörde.
	        
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