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wenigstens hinsichtlich eines Teiles der ihnen zur Verfügung
stehenden Kapitalien auf die Möglichkeit eventuell auch höherer
privatwirtschaftlicher Gewinnerzielung verzichten müssen.
Und doch haben diese Faktoren, allen voran die Gemein-
den, sowie die Sparkassen, Hypothekenbanken, Versicherungs-
anstalten und sonstigen Geldquellen des gemeinnützigen Baukre-
dites angesichts der stets sich verschlechternden Wohnungsver-
hältnisse in unseren Großstädten schwerwiegende allgemein soziale
wie finanzpolitische Gründe dafür, sich der durch die Gesetz-
gebung gebotenen Institutionen zum Wohle der Bevölkerung zu
bedienen.
Denn, gelänge es, auf dem vielleicht momentan akutesten Teil-
gebiete der sozialen Frage, auf jenem der Wohnungsfürsorge, eine
andauernde Besserung herbeizuführen, ja wenigstens nur einen
Einklang zwischen alljährlichem Bevölkerungszuwachs und dem
Zuwachs an Mittel- und Kleinwohnungen herzustellen, dann wäre
nach jenem alten Gesetze ewiger Reproduktivität aller Fürsorge-
leistung der Gesamtheit auch eine Hebung der Kredit- und Kon-
sumfähigkeit weiter Volksschichten und damit ihrer Spar- und
Steuerfähigkeit gewährleistet.
Das Ziel und der Weg dahin sind also deutlich vorgezeich-
net, seitens der Gesetzgebung ist das wenigstens vorläufig Erfor-
derliche geschehen; mögen alsbald auch in Oesterreich wieder
jene wirtschaftlichen Voraussetzungen zutreffen, die allein einen
nachhaltigen Erfolg zu verbürgen vermögen.
Archiv des öffentlichen Rechts. XXX. 3. 31