Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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wenigstens hinsichtlich eines Teiles der ihnen zur Verfügung 
stehenden Kapitalien auf die Möglichkeit eventuell auch höherer 
privatwirtschaftlicher Gewinnerzielung verzichten müssen. 
Und doch haben diese Faktoren, allen voran die Gemein- 
den, sowie die Sparkassen, Hypothekenbanken, Versicherungs- 
anstalten und sonstigen Geldquellen des gemeinnützigen Baukre- 
dites angesichts der stets sich verschlechternden Wohnungsver- 
hältnisse in unseren Großstädten schwerwiegende allgemein soziale 
wie finanzpolitische Gründe dafür, sich der durch die Gesetz- 
gebung gebotenen Institutionen zum Wohle der Bevölkerung zu 
bedienen. 
Denn, gelänge es, auf dem vielleicht momentan akutesten Teil- 
gebiete der sozialen Frage, auf jenem der Wohnungsfürsorge, eine 
andauernde Besserung herbeizuführen, ja wenigstens nur einen 
Einklang zwischen alljährlichem Bevölkerungszuwachs und dem 
Zuwachs an Mittel- und Kleinwohnungen herzustellen, dann wäre 
nach jenem alten Gesetze ewiger Reproduktivität aller Fürsorge- 
leistung der Gesamtheit auch eine Hebung der Kredit- und Kon- 
sumfähigkeit weiter Volksschichten und damit ihrer Spar- und 
Steuerfähigkeit gewährleistet. 
Das Ziel und der Weg dahin sind also deutlich vorgezeich- 
net, seitens der Gesetzgebung ist das wenigstens vorläufig Erfor- 
derliche geschehen; mögen alsbald auch in Oesterreich wieder 
jene wirtschaftlichen Voraussetzungen zutreffen, die allein einen 
nachhaltigen Erfolg zu verbürgen vermögen. 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXX. 3. 31
	        
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