Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Arbeitserzeugnisse durch kriegerische und geistliche Gewalt ansieht. Die 
staats- und wirtschaftsphilosophische Nutzanwendung seiner neuen Ge- 
schichts- und Gesellschaftsauffassung zieht er nach zwei Richtungen. Ein- 
mal verwertet er sie zur Lösung des Problems der Abgrenzung von Staat 
und Gesellschaft: der Staat ist ihm das entfaltete politische, die 
Gesellschaft das entfaltete ökonomische Mittel. Sodann wendet er seine 
Theorie auf das Problem der .kapitalistischen Verteilung an, d.h. zur 
Ermittlung der Gesetze, nach denen sich die Anteile bestimmen, die das 
Grundeigentum, das Kapitaleigentum und die Arbeit in der Gestalt der drei 
Einkommensarten (Grundrente, Profit und Lohn) vom Gesamterzeugnis der 
Gesellschaftswirtschaft erhalten. Hier baut er die Lehre von den Mono- 
polen und den Monopolgewinnen von Grund auf neu aus; er unterscheidet 
zwischen Klassen- und Personal-Monopolverhältnissen, reiht den ersteren 
das Marxsche Kapitalverhältnis ein und konstruiert so den Marxschen 
„Mehrwert“ als Monopolgewinn. 
Der zweite Teil des Jahrbuchs (8. 161—529) bringt Berichte über 
die fortlaufende Entwicklung des öffentlichen Rechts im In- und Ausland. 
Ueber die Gesetzgebung des Deutschen Reichs im Jahre 1911 
berichten Privatdozent Dr. Ruck-Tübingen und Dr. ScHNEIDER-Heidings- 
feld. 
Die elsaß-lothringische Verfassungsreform vom 31. Mai 1911 wird aus- 
führlich und unter Darlegung der geschichtlichen Entwicklung von Dr. 
SCHOENBORN, Privatdozenten in Heidelberg, behandelt. — Aus den deut- 
schen Einzelstaaten berichten Exz. Geh. Rat Dr. von Göz-Stuttgart über 
die württembergische Gesetzgebung der Jahre 1910 und 1911, Landgerichts- 
präsident BRÜCKNER-Schwerin über die mecklenburgischen Ver- 
fassungsvorlagen und die Landtagsverhandlungen 1910—1911, Dr. STRUPP- 
Frankfurt über wichtigere Gesetze und Staatsverträge der thüringi- 
schen Staaten seit 1900 (der zweite Teil dieses Berichtes ist für 
Bd. VIl, 1913 des Jahrbuchs in Aussicht gestellt), Rat SEwELOH-Hamburg 
über die hamburgische Verwaltungsgesetzgebung der ‚Jahre 1910 
und 1911. . 
Aus den außerdeutschen europäischen Staaten gibt Pro- 
fessor Paul ERRERA-Brüssel für Belgien kurz einen Ueberblick über die 
Gesetzgebung von Nov. 1910 bis Nov. 1911 und über die öffentlich-recht- 
liche Literatur des Jahres 1911. — Professor Gaston JtzeE-Paris berichtet 
ausführlich (S. 348—403) über Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur 
inFrankreich während des Jahres 1911. Er behandelt u. a. das Recht 
zum Abschluß internationaler Verträge, die neueren Modifikationen des 
Gesetzgebungsverfahrens vor der Deputiertenkammer, den Kampf gegen 
die Günstlingswirtschaft, finanzorganisatorische Maßnahmen sowie Ent- 
scheidungen über Arbeiterversorgung, Kontrolle der Bürger über Rechtmäßig- 
keit der Verwaltungsakte, militärische Verpflichtung der Reserveoffiziere
	        
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