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Arbeitserzeugnisse durch kriegerische und geistliche Gewalt ansieht. Die
staats- und wirtschaftsphilosophische Nutzanwendung seiner neuen Ge-
schichts- und Gesellschaftsauffassung zieht er nach zwei Richtungen. Ein-
mal verwertet er sie zur Lösung des Problems der Abgrenzung von Staat
und Gesellschaft: der Staat ist ihm das entfaltete politische, die
Gesellschaft das entfaltete ökonomische Mittel. Sodann wendet er seine
Theorie auf das Problem der .kapitalistischen Verteilung an, d.h. zur
Ermittlung der Gesetze, nach denen sich die Anteile bestimmen, die das
Grundeigentum, das Kapitaleigentum und die Arbeit in der Gestalt der drei
Einkommensarten (Grundrente, Profit und Lohn) vom Gesamterzeugnis der
Gesellschaftswirtschaft erhalten. Hier baut er die Lehre von den Mono-
polen und den Monopolgewinnen von Grund auf neu aus; er unterscheidet
zwischen Klassen- und Personal-Monopolverhältnissen, reiht den ersteren
das Marxsche Kapitalverhältnis ein und konstruiert so den Marxschen
„Mehrwert“ als Monopolgewinn.
Der zweite Teil des Jahrbuchs (8. 161—529) bringt Berichte über
die fortlaufende Entwicklung des öffentlichen Rechts im In- und Ausland.
Ueber die Gesetzgebung des Deutschen Reichs im Jahre 1911
berichten Privatdozent Dr. Ruck-Tübingen und Dr. ScHNEIDER-Heidings-
feld.
Die elsaß-lothringische Verfassungsreform vom 31. Mai 1911 wird aus-
führlich und unter Darlegung der geschichtlichen Entwicklung von Dr.
SCHOENBORN, Privatdozenten in Heidelberg, behandelt. — Aus den deut-
schen Einzelstaaten berichten Exz. Geh. Rat Dr. von Göz-Stuttgart über
die württembergische Gesetzgebung der Jahre 1910 und 1911, Landgerichts-
präsident BRÜCKNER-Schwerin über die mecklenburgischen Ver-
fassungsvorlagen und die Landtagsverhandlungen 1910—1911, Dr. STRUPP-
Frankfurt über wichtigere Gesetze und Staatsverträge der thüringi-
schen Staaten seit 1900 (der zweite Teil dieses Berichtes ist für
Bd. VIl, 1913 des Jahrbuchs in Aussicht gestellt), Rat SEwELOH-Hamburg
über die hamburgische Verwaltungsgesetzgebung der ‚Jahre 1910
und 1911. .
Aus den außerdeutschen europäischen Staaten gibt Pro-
fessor Paul ERRERA-Brüssel für Belgien kurz einen Ueberblick über die
Gesetzgebung von Nov. 1910 bis Nov. 1911 und über die öffentlich-recht-
liche Literatur des Jahres 1911. — Professor Gaston JtzeE-Paris berichtet
ausführlich (S. 348—403) über Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur
inFrankreich während des Jahres 1911. Er behandelt u. a. das Recht
zum Abschluß internationaler Verträge, die neueren Modifikationen des
Gesetzgebungsverfahrens vor der Deputiertenkammer, den Kampf gegen
die Günstlingswirtschaft, finanzorganisatorische Maßnahmen sowie Ent-
scheidungen über Arbeiterversorgung, Kontrolle der Bürger über Rechtmäßig-
keit der Verwaltungsakte, militärische Verpflichtung der Reserveoffiziere