Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

— 514 — 
des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes und dient dazu, im Interesse 
einer Ausdehnung des Abrechnungsverkehrs auf alle Kreise der Bevölkerung 
im Zusammenhang die verschiedenen Arten des Abrechnungsverkehrs zu 
erklären und zu zeigen, welche Leistungen er überhaupt und namentlich 
in den kaufmännischen Großbetrieben ermöglicht und welchen Anteil er 
am wirtschaftlichen Aufschwung hat. 
Dr. C. Brauns, Kurhessische Gewerbepolitik im 17. und 
18. Jahrhundert. Leipzig 1911. Verlag von Duncker und Humblot. 
Die Arbeit beruht infolge des Mangels an Spezialstudien zur Wirt- 
schaftsgeschichte Hessens fast ausschließlich auf sorgfältigen archivalischen 
Studien. 
Dr. Hans Kurellaa, Anthropologie und Strafrecht. Würzburg 
1912. Kurt Kabitzsch, 
Zwei Vorträge, der eine über Lombroso, der andere über Kriminal- 
anthropologie und Strafrecht im Lichte der Verhandlungen des VII. Intern. 
Kongresses für Kriminalanthropologie 1911. 
Dr. Margarethe Jacobsohn, Die Arbeiterin der öffentlichen 
Armenpflege. Leipzig 1911. Verlag von Duncker & Humblot. 
Die Untersuchung beschäftigt sich mit den Arbeitern als Subjekten der 
Armenpflege, als Unterstützende, nicht als ihre Objekte, und berücksichtigt 
ihre Beteiligung an der öffentlichen Armenpflege in 71 Gemeinden. Ihre 
stärkere Heranziehung wird befürwortet, die sorgfältige Untersuchung ver- 
dient beachtet zu werden. 
Dr. Adolf Bacharach, Recht und Phantasie. Leipzig und Wien 
1912. Hugo Heller & Cie. 
Der Ursprung des Rechtes ist derselbe, wie der Urquell jeder Kultur. 
Er liegt in unserem, jedem Menschen innewohnenden, dem Wesen der 
Menschheit entspringenden Kulturbedürfnis und Kultursinn. Unterstützung 
findet dieses Streben nach Kultur und Recht in unserer Einbildungs- und 
Gestaltungsgabe, in der Phantasie (10). Aufgabe des Rechtes und seiner 
Bundesgenossin, der Phantasie, ist es, die Ereignungen des Lebens und 
des Verkehrs vorauszusehen (12). Für das Recht bleibt die Phantasie un- 
entbehrlich, aber sie darf das Recht niemals verdrängen (60). Der Verf. 
sucht das an zahlreichen Beispielen aus der Rechtsgeschichte, Literatur 
und der Richter- und Anwaltspraxis klarzumachen. 
  
  
Dr. Emil Pferche, Professor in Prag, Grundriß des österreichi- 
schen Sachenrechts, 2. Auflage. Leipzig 1911. Verlag von 
Duncker & Humblot. 
Behandelt werden: Eigentum, Besitz, Pfandrecht an Mobilien, Hypo- 
theken, Dienstbarkeiten und die übrigen bücherlichen Rechte, Familienfidei- 
" kommisse, Dochow.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.