Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

— 516 — 
gegensätze zwischen zwei Personen energetisch möglichst vorteil- 
haft auszugleichen, d. h. eine Regelung zu finden, bei der auf 
beiden Seiten Energievergeudung möglichst vermieden wird. Von 
der weiteren Ausführung dieses Gedankens, wie OSTWALD sie gibt, 
kann hier abgesehen werden. Wenn man bedenkt, daß die zwei 
Subjekte, die in einem Willensgegensatze miteinander befangen 
sind, auch das Individuum und der Staat sein können, so wird 
man die Anwendung des energetischen Grundgedankens auch auf 
die strafrechtlichen Fragen verstehen. 
Ohne daß hier die Bedeutung der Energielehre für die Rechts- 
wissenschaft im einzelnen untersucht werden soll, sei nur auf 
folgendes hingewiesen. 
Erstens ist der Gesetzgeber ebensowenig wie der Richter im- 
stande, bei der Regelung eines Rechtsverhältnisses die energetische 
Gesamtbilanz nachzurechnen und somit festzustellen, ob seine 
Maßnahmen letzten Endes energieersparend wirken werden. Da 
alles Geschehen in unendlicher Kette Energieumwandlung bedeu- 
tet, so kann eine jetzt gemachte Energieersparnis späterhin Ur- 
sache einer Energievergeudung sein und umgekehrt. Die recht- 
liche Regelung kann die Kette nur einige Glieder weit verfolgen 
und auf dieser ihr zugänglichen Strecke energetisch verfahren. Ob 
weiterhin auf dem von ihr gebahnten Wege Energie gespart wer- 
den und schließlich ein Saldo zugunsten der Energie sich ergeben 
wird, diese Fragen sind für sie unlösbar. Der zweite Umstand 
ist der: Auch wenn einem übermenschlichen Blicke die Energie- 
bilanz bis in die fernsten Zeiten offenbar wäre, so würde er eben 
nichts sehen als Energie und immer wieder Energie. Er würde 
die mehr oder weniger gute Umwandlung der Energievorräte ver- 
folgen können. Mit dieser Erkenntnis aber würde die Erkenntnis 
von Recht und Unrecht nicht erschöpft sein, wenigstens nicht für 
den, dem der Gedanke einer sittlichen Weltordnung, die Vorstel- 
lung von Recht und Unrecht im höheren Sinne, von Schuld und 
Sühne nicht fremd sind. Diese Kategorien finden in der energe-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.