Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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falsch rubriziert werden, einer Rechtsregelung zu unterwerfen, 
die als das Ziel einer gerechten Regelung erscheint, bedarf es 
immer einer Rechtsänderung, und zwar entweder einer Beseitigung 
des nach dem Wortlaut des Gesetzes anzuwendenden Rechtes, 
oder einer Lückenausfüllung. Beides ist Schaffung neuen Rech- 
tes. Eine andere Frage ist es freilich, woher dieses neue Recht 
methodisch genommen wird, ob es durch Analogieschlüsse von 
ähnlichen Rechtsvorschriften hergeholt oder durch wirtschaftliche 
Erwägungen oder sonstwie gewonnen wird. Eine andere Frage 
ist ferner, ob die Schaffung dieses inhaltlich neuen Rechtes 
durch Schaffung neuer Gesetze geschieht, oder durch die 
Rechtsprechung, durch das Werden eines Gewohnheitsrechtes. 
Wenn man diese inhaltlich neues Recht schaffende Tätigkeit häu- 
fig Auslegung des alten Rechtes nennt, so kommt das einmal 
daher, daß man oft das bisherige Recht vergleichend „per ana- 
logiam“* heranzieht und sodann daher, daß man es vermeidet, das 
neue Recht in Form neuer Gesetze zu schaffen. Es wird dann 
einzig und allein mit Hilfe der bisherigen Gesetze und nach 
deren Analogie durch die Rechtsprechung neues Recht geschaf- 
fen. Das ändert aber nichts daran, daß inhaltlich neues Recht 
entsteht, d. h. ein Recht, das auf den vorliegenden Tatbestand 
nach Sinn und Wortlaut des bisherigen Gesetzes — denn beides 
deckt sich nach unserer Voraussetzung — nicht Anwendung finden 
durfte. 
Die Frage, ob diese rechtschöpfende Tätigkeit an sich 
energetisch zu begrüßen ist, kann nicht so ohne weiteres beant- 
wortet werden. Das bisherige, inhaltlich zu ergänzende oder in 
seinen Lücken auszufüllende Recht war auch dereinst einmal neues 
Recht, das in ergänzender oder lückenausfüllender Tätigkeit zu 
einem damals bestehenden Rechte hinzugeschaffen wurde. Die Frage 
nach der energetischen Bedeutung dieser rechtschöpfenden Tätigkeit 
würde also zusammenfallen mit der Frage nach der energetischen 
Bedeutung der Rechtschöpfung, ja des Rechtes überhaupt, und
	        
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