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möglichste Umsicht walten lassen, damit die Arbeit, für welche
sie die Verantwortlichkeit übernahm, auch befriedigende Resultate
habe.*
Auch der Kammerpräsident MARCORA trat für die Erklärungen
des Berichterstatters ein. — In der Folge bestand der Abgeordnete
SONNINO aus Rücksicht gegen den Herrn Präsidenten nicht mehr
darauf, seinen Vorschlag zur Abstimmung zu stellen und die An-
nahme des Artikels 15 führte somit zu der Genehmigung des
Textes.
S 5.
Die hervorragendsten Punkte der gegenwärtigen Wahlreform
sind drei, und zwar:
die Ausdehnung des Wahlrechts, die angewendeten Mittel zur
Sicherung einer unverfälschten Abstimmung und die Entschädi-
gung der Abgeordneten.
Was zunächst das Wahlrecht anlangt, so sind als Wähler
stimmberechtigt, wenn sie die bürgerlichen und politischen Ehren-
rechte genießen
1. diejenigen, welche das 30. Lebensjahr überschritten haben
oder nicht später als am 31. Mai des Jahres es erreichen, in wel-
chem die Revision der Listen stattfindet,
2. diejenigen, welche das 21. Lebensjahr überschritten haben
oder nicht später als am 31. Mai des Jahres es erreichen, in wel-
chem die Revision der Listen stattfindet, sofern sie im Königl.
Heere, in der Königl. Marine oder in anderen Korps, deren Dienst
mit militärischer Verpflichtung gleichbedeutend ist, längere Zeit
gedient haben, als für die Militärzeit des Landheeres und der Flotte
vorgeschrieben ist,
3. diejenigen, die das 21. Lebensjahr überschritten und das
Examen des untersten Elementarkursus bestanden haben,
4. diejenigen, die das 21. Lebensjahr überschritten haben,
ein Amt verwalten und einen Bildungsgrad besitzen, der höher ist