Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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auch immer die psychologische Erziehung fehle und folglich die 
intellektuelle Reife.“ 
„ Die Entwicklung dieser Reife hängt nicht allgemein von dem 
literarischen Unterricht ab. Viele andere Faktoren hängen mit 
dem Unterricht zusammen und außerdem die Elemente der Urteils- 
fähigkeit des Bürgers, damit er dasjenige unterscheide, was ihm 
und der ganzen Bürgerschaft von Nutzen sei. 
Je nach der mehr oder weniger fortgeschrittenen Bildungs- 
stufe einer Bürgerschaft sind die Faktoren der Kultur auch mehr 
oder weniger vorhanden und üben in verschiedener Weise ihren 
Einfluß auf den Einzelnen aus. 
In den Ländern, wo die Freiheit herrscht, wo der Fortschritt 
auf jedem Gebiete der menschlichen Tätigkeit genügend entwik- 
kelt ist, bilden sich Hilfsmittel der Kultur, welche Ergebnisse ele- 
mentarer Bildung sind. die direkt zu jener intellektuellen Bildung 
führen, die die legitime Basis der Wahlfähigkeit ist.“ 
„Der literarische Unterricht beschleunigt zweifelsohne die 
Entwicklung des individuellen Bewußtseins, aber dieses bildet sich 
auch mit einem weniger schnellen Vorwärtsschreiten unter der 
Einwirkung jener gesellschaftlichen Faktoren, welche die fortge- 
schrittene Gesamtheit dem individuellen Bewußtsein schafft. 
Es ist eine Frage der Zeit und der Methode. Der Elemen- 
tarunterricht kann eine beschleunigte Methode zur Erlangung der 
politischen Wahlfähigkeit sein. 
Die Einwirkung politischer Faktoren oder eigentlich die 
Lebenserfahrung ist eine spät reifende Methode, welche langsam, 
aber sicher das Ergebnis einer individuellen politischen Fähigkeit 
im Gefolge hat.“ 
„Die Voraussetzung, von der das bestehende Gesetz ausgeht, 
(d. h. der Text von 1895) die die Wahlfähigkeit nur dann ge- 
währt, wenn die betreffende Persönlichkeit beweist, daß sie den 
dritten Elementarkursus durchgemacht hat, scheint uns nicht halt- 
barer als die unsrige d. h., daß man die Wahlfähigkeit als ge-
	        
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