Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

— 566 — 
lerlisten vom Jahre 1908, unter welchen die letzten Generalwah- 
len stattfanden, 2 920 473 Wähler eingetragen waren. Die durch 
die Reform sich herausstellende Erhöhung ist in dem ministeriel- 
len Bericht in der folgenden Weise berechnet: 
1. Die höchste Gesamtanzahl dee Bürger vom voll- 
endeten 21. Jahre an bis zum noch nicht voll- 
endeten 30. Jahre 1289000 betragen. 
2. Bei den männlichen Bürgern über 30 Jahre würde die 
höchste Anzahl in den politischen Wöählerlisten 6 412000 sein. 
Faßt man die in dem ministeriellen Bericht enthaltenen Daten 
zusammen, so würde demnach die Gesamtzahl der Bürger, denen 
das Wahlrecht zuerkannt würde, sich auf 7 701000 belaufen. 
S 6. 
Was die geplanten Mittel zur Verhütung von Wahlfälschun- 
gen anlangt, so schlug das Ministerialprojekt im Art. 49° die 
offizielle Kandidatur vor, die aus einer besonderen Erklärung her- 
vorgehen soll, die von einer bestimmten Anzahl in die Listen des 
Wahlkreises eingeschriebener Wähler unterzeichnet sein muß. 
Auf Grund dieser Erklärung sollte die Wahlkommission der 
Provinz an dem der Wahl vorhergehenden Dienstag und in 
öffentlicher Sitzung die gesetzlich vorgeschlagene Kandidatur 
für jeden Wahlkreis nach einer durch Auslosung bestimmten 
Reihenfolge proklamieren. Die Abstimmung sollte alsdann 
durch Wahlzettel erfolgen, die aus undurchsichtigem Papier von 
der Regierungswerkstätte für Wertpapiere hergestellt werden. In 
senkrechter Richtung sollten die rechtwinkligen Räume an der 
linken Seite liniert sein, auf der die Namen der Kandidaten in der 
gleichen Reihenfolge gedruckt zu stehen hätten, wie sie ausgelost 
worden waren und wie wir dies schon bei der Provinzialkommis- 
sion gesehen haben. Neben jedem dieser Räume wäre eine durch 
Linien bezeichnete Abteilung für die Abstimmung anzubringen. 
An dem Stimmzettel links sollte ein gummierter Streifen zum Auf-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.