Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 30 (30)

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Die Gründung des Norddeutschen Bundes schien der preußischen 
Regierung der geeignete Moment, um die Frage der Heeresorgani- 
sation in ihrem Sinne zu lösen. Es war nicht zu leugnen, daß 
der König das Beste des Vaterlandes erstrebt und erreicht hatte, 
als er entgegen dem Willen der 2. Kammer das Heer verstärkte ; 
das hatte der siegreiche österreichische Krieg erwiesen. Es lag 
daher nichts näher als der Schluß, daß Einflüsse des Parlamentes 
auf das Heer nur eine Gefahr für dieses bedeuten könnten. 
Solchen Einflüssen sollte jedenfalls die Armee des zu gründenden 
Bundes entzogen werden. Auf diesen Motiven beruhte der Re- 
gierungs-Entwurf zur Norddeutschen Bundesverfassung, der die 
geplante Bundesarmee durch Versagung auch des Budgetbewil- 
ligungsrechtes für diese vollständig der Einwirkung des Reichs- 
tages entzog. Die Volksvertreter hoffte man zur Annahme des 
Entwurfs durch den Hinweis auf die Erfahrungen des letzten 
Krieges geneigt zu machen. 
In dieser Hoffnung hatte man sich indessen getäuscht. Die 
Beratungen des Reichstages über den Verfassungsentwurf ließen 
klar erkennen, daß die liberalen Parteien, die die Mehrheit be- 
saßen, ihre Anschauungen in der Militärfrage nicht geändert 
hatten, und daß auch der Hinweis auf die Erfolge des preußischen 
Heeres im Jahre zuvor und auf die noch bevorstehenden Kämpfe 
sie nicht dazu vermochte, von den Rechten, die die Volksver- 
tretung in Bezug auf die Armee bisher in den meisten Staaten 
besessen hatte, auch nur einen Teil für die Einigkeit Deutsch- 
lands zu opfern. Einmütig erhoben sich die links stehenden 
Parteien gegen den Versuch, in dem neuen Bundesstaate den 
Absolutismus für die Armee zu konstituieren, und erklärten offen, 
daß sie trotz aller Bereitwilligkeit, an dem großen Einigungs- 
werke mitzuhelfen, eine Verfassung ablehnen müßten, in der die 
Einwirkung der Volksvertretung auf die Armee so vollständig 
ausgeschaltet sei, wie dies in dem Verfassungsentwurfe geplant war. 
Diese negative Forderung war aber auch das Einzige, worin
	        
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