Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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studiert hat, zu würdigen und verständlich zu machen. 70 Auszüge aus 
solchen Urkunden, insbesondere Urfehdebriefen, werden in geschickter 
Auswahl als trefiliches lllustrationsmaterial beigegeben. Natürlich fehlt 
auch nicht ein Abdruck der Ordnung im Originaltext, ohne Belastung mit 
philologischem Apparat. 
Czernowitz. Dungern. 
Dr. iur. Heinrich Ludwig Zeller, Das Seerecht von Ol&ron, nach 
der Handschrift Paris, Bibliotheque nationale, nouvelles acquisitions 
frangaises n. 10251. Sammlung älterer Seerechtsquellen. Heft 8. 
Berlin, in Kommission bei R. L. Prager, 1912, 20 8. Gr. 8°, 
Diesem sechsten Text des Seerechts von Oleron, den ZELLER in seinen 
„Quellen“ nach einer erst kürzlich bekannt gewordenen Handschrift des 
15 Jh. herausgibt, ist nur eine kurze paläographische Einleitung und ein 
Glossar beigefügt. Die Abweichungen von den übrigen Texten sind inhalt- 
lich nicht erheblich. Der Kenntnis der Materie wäre die vergleichende 
Zusammenfassung der Handschriften dienlicher gewesen wie die getrennte 
Publikation. Der altfranzösische Text ist nicht ohne weiteres verständlich. 
Der Völkerrechtsforscher wird ohne Gefahr etwas zu übersehen sich auf 
die früheren Ausgaben mit Uebersetzung beschränken können. 
Czernowitz. Dungern. 
  
  
Dr. Carl Güterbock, Professor der Rechte, Der Islam im Lichte 
der byzantinischen Polemik. Berlin 1912. J. Guttentag, 
Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H. 728. 8°. 
Während GÜTERBOCK in seiner Abbandlung über Byzanz und Persien 
(1906) völkerrechtliche Verhältnisse an der Hand von Friedensverträgen 
und diplomatischen Beziehungen für das Reich Justinians festzustellen 
versucht hatte, beschränkt sich die vorliegende Schrift leider auf eine Zu- 
sammenstellung von Quellenäußerungen nach theologisch-dogmatischen Ge- 
sichtspunkten. Wer das ältere islamitische oder das byzantinische Staats- 
recht oder die gegenseitige Beeinflussung der beiden grundverschiedenen 
Kulturen und Staatssysteme studieren will, wird immerhin in dieser dankens- 
werten Uebersicht Anhaltspunkte finden. 
Czernowitz. Dungern. 
Dr. iur. et rer. pol. Max Andersch, Postinspektor in Berlin, Die deut- 
sche Post in der Türkei, in China undin Marokko, 
unter besonderer Berücksichtigung der anderen 
fremden Postanstalten in diesen Ländern. Berlin, 
R. v. Deckers Verlag, 1912, 184 S. und 3 Karten, 8°, geh. Mk. 4.—. 
Diese selır instruktive Abhandlung gibt unter sorgfältiger Berücksich- 
tigung der völkerrechtlichen Literatur über die Einrichtung der fremden 
Archiv des Öffentlichen Rechts. XXXI, 10
	        
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