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studiert hat, zu würdigen und verständlich zu machen. 70 Auszüge aus
solchen Urkunden, insbesondere Urfehdebriefen, werden in geschickter
Auswahl als trefiliches lllustrationsmaterial beigegeben. Natürlich fehlt
auch nicht ein Abdruck der Ordnung im Originaltext, ohne Belastung mit
philologischem Apparat.
Czernowitz. Dungern.
Dr. iur. Heinrich Ludwig Zeller, Das Seerecht von Ol&ron, nach
der Handschrift Paris, Bibliotheque nationale, nouvelles acquisitions
frangaises n. 10251. Sammlung älterer Seerechtsquellen. Heft 8.
Berlin, in Kommission bei R. L. Prager, 1912, 20 8. Gr. 8°,
Diesem sechsten Text des Seerechts von Oleron, den ZELLER in seinen
„Quellen“ nach einer erst kürzlich bekannt gewordenen Handschrift des
15 Jh. herausgibt, ist nur eine kurze paläographische Einleitung und ein
Glossar beigefügt. Die Abweichungen von den übrigen Texten sind inhalt-
lich nicht erheblich. Der Kenntnis der Materie wäre die vergleichende
Zusammenfassung der Handschriften dienlicher gewesen wie die getrennte
Publikation. Der altfranzösische Text ist nicht ohne weiteres verständlich.
Der Völkerrechtsforscher wird ohne Gefahr etwas zu übersehen sich auf
die früheren Ausgaben mit Uebersetzung beschränken können.
Czernowitz. Dungern.
Dr. Carl Güterbock, Professor der Rechte, Der Islam im Lichte
der byzantinischen Polemik. Berlin 1912. J. Guttentag,
Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H. 728. 8°.
Während GÜTERBOCK in seiner Abbandlung über Byzanz und Persien
(1906) völkerrechtliche Verhältnisse an der Hand von Friedensverträgen
und diplomatischen Beziehungen für das Reich Justinians festzustellen
versucht hatte, beschränkt sich die vorliegende Schrift leider auf eine Zu-
sammenstellung von Quellenäußerungen nach theologisch-dogmatischen Ge-
sichtspunkten. Wer das ältere islamitische oder das byzantinische Staats-
recht oder die gegenseitige Beeinflussung der beiden grundverschiedenen
Kulturen und Staatssysteme studieren will, wird immerhin in dieser dankens-
werten Uebersicht Anhaltspunkte finden.
Czernowitz. Dungern.
Dr. iur. et rer. pol. Max Andersch, Postinspektor in Berlin, Die deut-
sche Post in der Türkei, in China undin Marokko,
unter besonderer Berücksichtigung der anderen
fremden Postanstalten in diesen Ländern. Berlin,
R. v. Deckers Verlag, 1912, 184 S. und 3 Karten, 8°, geh. Mk. 4.—.
Diese selır instruktive Abhandlung gibt unter sorgfältiger Berücksich-
tigung der völkerrechtlichen Literatur über die Einrichtung der fremden
Archiv des Öffentlichen Rechts. XXXI, 10