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Posten im Orient ein reiches historisch-diplomatisches und statistisches
Material und eine Darstellung aller für die deutschen Posten geltenden
Regeln und Bestimmungen einschließlich der Anstellungsverhältnisse und
der Betriebsorganisation. In erster Linie wird der Praktiker (Konsul, Post-
beamte, Kaufmann, Politiker) für diese Zusammenfassung dankbar sein,
doch auch der Theoretiker wird den Ueberblick über das diplomatische
Material und gleichzeitig über die praktische Bedeutung der Frage der
fremden Posten mit Nutzen studieren. — Ueberraschend war mir, daß die
deutschen Posten in Marokko bis 1910 ganz erheblich mehr Briefe beför-
derten wie die Anstalten in China,
Czernowitz. Dungern.
Dr. Fritz Wodtke, Der Recours pourexcös de pouvoir. Eine
Studie aus dem französischen Staats- und Verwaltungsrecht. Ab-
handlungen aus dem Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht. Band
XI. Heft III. 1912.
Die Arbeit behandelt in systematischer Weise eine Institution des
französischen Verwaltungsrechtes. Sie begnügt sich nicht, das geltende
Recht darzustellen, eine Aufgabe, die schon an sich der Schwierigkeit nicht
entbehrt, da sie bei der Spärlichkeit der Gesetzesquellen durch eine kon-
struktive Verarbeitung der Praxis des Staatsrates gelöst werden muß. Sie
sucht auch die Institution des Rekurses in das Gefüge des öffentlichen
Rechtes einzugliedern, seine Natur mit allgemeinen wissenschaftlichen Be-
griffen zu erfassen. Die Probleme, ob der Rekurs einen subjektiven oder
objektiven Rechtsbehelf darstelle, ob die auf den Rekurs ergehende Ent-
scheidung einen richterlichen Spruch oder einen reinen Verwaltungsakt
bedeute, werden einer gedrängten und inhaltreichen Erörterung unter-
zogen; die literarischen Meinungen werden einander in plastischer Gestalt
gegenübergestellt. Die Frage der Aktivlegitimation gibt dem Verfasser Ge-
legenheit, die vielbesprochene Praxis des Staatsrates zu interpretieren, die
ein Interesse an der Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes fordert.
Wenn der Staatsrat die Akte begrenzt, gegen welche der Rekurs erhoben
werden kann, wenn er Akte administrativer Natur voraussetzt, die fähig
sind, Rechtsfolgen nach sich zu ziehen, wenn er den Rekurs verweigert,
sobald ein anderes Mittel der Verteidigung, sobald ein paralleler Rekurs
gegeben ist, so sieht sich der Verfasser genötigt, diese Leitsätze in ihren
Konsequenzen zu verfolgen, in die Kasuistik einzutreten und mehrere strei-
tige Fragen zu entscheiden. Besonders schwierig ist die Abgrenzung der
Verwaltungsakte, die dem Rekurs zugänglich sind, von den Regierungs-
akten, die einer Kontrolle der Verwaltungsgerichte nicht unterliegen. Sind
die formellen Voraussetzungen des Rekurses festgelegt, so gilt es, den
materiellen Inhalt des Rechtsmittels selbst zu erfassen. Was ist Mißbrauch
der Gewalt? Verletzung der Gesetze oder Verfolgung unerlaubter Zwecke