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Die spanische Armee in Santiago hatte am 16. Juli desselben
Jahres kapituliert. Mit der Uebergabe von Santiago hörten die
Feindseligkeiten tatsächlich auf. Das Schiff San Juan wurde von
der nordamerikanischen Landarmee in dem Hafen von Santiago, wo
es durch die Blockade zurückgehalten war, vorgefunden. Vorher
war es zum Transport von spanischen Truppen und von Munition
und Vorräten für die spanische Armee benutzt worden. Nach
der Beschlagnahme wurde das Schiff von den nordamerikanischen
Militärbehörden zu ähnlichen Zwecken, insbesondere zum Trans-
port von nordamerikanischen und einheimischen kubanischen Trup-
pen verwandt. Das Eigentum an dem Schiff stand einer Handels-
gesellschaft zu, deren Mitglieder in Spanien geboren und spanische
Staatsangehörige waren, aber in Havana wohnten und dort ihr
Geschäft betrieben. Nach dem Frieden optierten sie nicht für
die spanische Staatsangehörigkeit, erhielten also die kubanische
Staatsangehörigkeit. Für die Entziehung des Gebrauchs des Schiffes
und einige hiermit in Verbindung stehende Umstände beanspruchten
die Eigentümer eine Entschädigung von der nordamerikanischen Re-
gierung. Der Court of Claims erklärte den Anspruch für unbe-
gründet, indem er die Entscheidung des höchsten Gerichtshofs in
dem Falle Hijo als maßgebend ansah. Das hiergegen eingelegte
Rechtsmittel wurde durch ein Urteil des höchsten Gerichtshofs
der Vereinigten Staaten vom 15. Januar 1912 zurückgewiesen.
Dieses Urteil konnte nicht bloß auf den Fall Hijo, sondern auch
auf das eben erwähnte, inzwischen ergangene Urteil bezüglich des
Anspruchs der Aktiengesellschaft in Philadelphia wegen Vernich-
tung ihres Eigentums auf Cuba Bezug nehmen. Es wurde insbe-
sondere ausgeführt, daß, nach der eben erwähnten Entscheidung
Cuba feindliches Land und alle dort wohnhaften Personen, ob
spanische Untertanen oder nicht, als feindlich anzusehen gewesen
wären; ihr Eigentum sei feindlich gewesen und habe daher der
Konfiskation und Verniehtung durch die nordamerikanischen Streit-
kräfte unterlegen. Die Klägerin berief sich darauf, daß Santiago