Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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kontingents für 3 Jahre, jedoch mit dem Beisatze angenommen 
wird, ne per hanc acceptationem fundamentalibus Regni legibus 
praehabitisque Regiis in ratione defensione Juribus quidpiam 
derogetur. Beide Staatsakte ruhen auf der Erwägung, daß kraft 
der pragmatischen Sanktion dem Lande eine unbedingte Ver- 
teidigungspflicht obliege, der unbedingt durch Maßnahmen zu ent- 
sprechen ist, quae securitati plene conveniant!“. Formeln dieser 
Art beugen, da sich die Stände dabei bescheiden, schwereren Ver- 
wicklungen vor, erklären aber zugleich die Endlosigkeit der staats- 
rechtlichen ungarischen Fragen !”°. 
APPONYI, der den Kampf gegen die Gesamtstaatliche Theorie 
in den Formen des gemeinrechtlichen Prozesses führt, in welchem 
auch notorische Tatsachen durch Widerspruch beweisbedürftig 
wurden, bestreitet, daß der Kaiser noch im Jahre 1867 an seiner 
gesamtstaatlichen Auffassung festgehalten habe, und reklamiert ıhn 
von diesem Jahr ab für die 1848er ungarische Unabhängigkeits- 
partei 17%! Wie nun der Kaiser nach 1867 im Zustand der Freiheit 
von politischen Zwangslagen gedacht hat. erhellt aus den hier 
angeführten staatsrechtlichen Akten. Sofern es aber darauf an- 
kommt, festzustellen, wie der Kaiser das Verhältnis des Ausgleichs 
zur Gesamtstaatsidee in dem Zeitpunkt, in welchem er in seinen 
Grundzügen feststand !77, aufgefaßt hat, so bietet hierüber volle 
Klarheit das Patent vom 2. Januar 1867 RGB. Nr. 1, worin (Abs.2) den 
„Bestandteilen des Kaiserstaates“ im Hinblick auf den Stand 
der Ausgleichsverhandlungen mitgeteilt wird, daß der Kaiser es 
als seine erste und heiligste Pflieht erachte, den gesicherten Be- 
174 Ü'EZNER, Der österreichische Kaisertitel S. 20. 
175 Das wird nunmehr auch von AppoNY1ı, Separatabdruck S. 19, Rund- 
schau S. 257 zugestanden und sogar in der Richtung ausgeführt, daß man 
in den Ausgleich den unabhängigen ungarischen Staat und die österreichi- 
sche Gesamtstaatsidee hineindeuten könne. TEZNER, Österreichische Rund- 
schau 29. Bd. $. 432. 
176 Separatabdruck S. 40 und 44; Rundschau S. 341, 344. 
7 Sammlung HEcKeEnASsST S. VII.
	        
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