Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

— 479 — 
untergeordnet. Von diesem der Bundesversammlung angemeldet. 
Noch im Besitze der Standesherrschaft. Alle Voraussetzungen 
sind erfüllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied der badischen 
ersten Kammer. 
11. Leiningen-Neudenau-Heitersheim. Wie. 
Ausgestorben. 
12. Leiningen-Westerburg (Alt Leininger Li- 
nie). Infolge Heirat bestätigt als Graf zu Leiningen am 30. Sep- 
tember 1473. Reichsgräflieher Realist im wetterauischen Grafen- 
kollegium. Für Alt-Leiningen 1803 durch Ilbenstadt in Hessen 
entschädigt. Wegen Ilbenstadt 1806 Hessen, wegen Westerburg 
und Schadeck 1806 Berg, 1815 Nassau untergeordnet. Nur von 
Hessen angemeldet. Standesherrlicher Besitz ist erhalten. Alle 
Voraussetzungen sind erfüllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied 
des preußischen Herrenhauses und der ersten hessischen Kammer. 
13. Leiningen-Westerburg (Neu Leininger Li- 
nie). Wie 12. Doch von Nassau angemeldet. Aufzunehmen. 
14. Ortenburg. Ürgräflich. Reichsgräflicher Realist im 
wetterauischen Grafenkollegium. Die Reichsunmittelbarkeit war 
lange von den bayrischen Herzögen angefochten. Erst am 4. März 
1573 wurde die Grafschaft Ortenburg vom Reichskammergerichte 
als reichsunmittelbar und reichsständisch auerkannt. Daher trotz 
des urgräflichen Standes im wetterauischen Grafenkollegium an 
vorletzter Stelle. Ortenburg am 14. August 1805 gegen Amt Tam- 
bach als Grafschaft Ortenburg-Tambach unter Vorbehalt der reichs- 
ständischen Rechte vertauscht. Durch die Rbeinbundsakte nicht 
berührt, aber später dem Großherzogtum Würzburg und durch 
die Wiener Kongreßakte Art. 44 Bayern standesherrlich unterge- 
ordnet. Von Bayern der Bundesversammlung angemeldet. Noch 
im Besitze der Standesherrschaft. Alle Voraussetzungen sind er- 
füllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied der bayrischen Kammer 
der Reichsräte. 
15. Fugger-Kirchberg-Weißenhorn. Reichsgraf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.