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untergeordnet. Von diesem der Bundesversammlung angemeldet.
Noch im Besitze der Standesherrschaft. Alle Voraussetzungen
sind erfüllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied der badischen
ersten Kammer.
11. Leiningen-Neudenau-Heitersheim. Wie.
Ausgestorben.
12. Leiningen-Westerburg (Alt Leininger Li-
nie). Infolge Heirat bestätigt als Graf zu Leiningen am 30. Sep-
tember 1473. Reichsgräflieher Realist im wetterauischen Grafen-
kollegium. Für Alt-Leiningen 1803 durch Ilbenstadt in Hessen
entschädigt. Wegen Ilbenstadt 1806 Hessen, wegen Westerburg
und Schadeck 1806 Berg, 1815 Nassau untergeordnet. Nur von
Hessen angemeldet. Standesherrlicher Besitz ist erhalten. Alle
Voraussetzungen sind erfüllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied
des preußischen Herrenhauses und der ersten hessischen Kammer.
13. Leiningen-Westerburg (Neu Leininger Li-
nie). Wie 12. Doch von Nassau angemeldet. Aufzunehmen.
14. Ortenburg. Ürgräflich. Reichsgräflicher Realist im
wetterauischen Grafenkollegium. Die Reichsunmittelbarkeit war
lange von den bayrischen Herzögen angefochten. Erst am 4. März
1573 wurde die Grafschaft Ortenburg vom Reichskammergerichte
als reichsunmittelbar und reichsständisch auerkannt. Daher trotz
des urgräflichen Standes im wetterauischen Grafenkollegium an
vorletzter Stelle. Ortenburg am 14. August 1805 gegen Amt Tam-
bach als Grafschaft Ortenburg-Tambach unter Vorbehalt der reichs-
ständischen Rechte vertauscht. Durch die Rbeinbundsakte nicht
berührt, aber später dem Großherzogtum Würzburg und durch
die Wiener Kongreßakte Art. 44 Bayern standesherrlich unterge-
ordnet. Von Bayern der Bundesversammlung angemeldet. Noch
im Besitze der Standesherrschaft. Alle Voraussetzungen sind er-
füllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied der bayrischen Kammer
der Reichsräte.
15. Fugger-Kirchberg-Weißenhorn. Reichsgraf