Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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kommt die bindende Feststellung des gemeinsamen Budgets zu, 
welches Gegenstand der Sanktion Sr. Majestät und nach er- 
folgter Sanktionierung für beide Länder verpflichtend ist ($$S 40, 
41, 43). Sie erteilen auch die Decharge ($ 42). Ihnen kommt 
es zu, die konstitutionelle Verantwortlichkeit der gemeinsamen 
Minister geltend zu machen ($ 50). Nichtsdestoweniger wird die 
ungarische Delegation in der magyarischen staatsrechtlichen Lite- 
ratur als bloßer parlamentarischer Ausschuß erklärt und in der 
parlamentarischen Praxis auch als solcher behandelt, soferne erst 
der Aufnahme des auf Ungarn entfallenden Teils der bewilligten 
Summe in das ungarische Budget konstitutive Bedeutung 
beigelegt wird **°. 
In beiden Gesetzen wurden die beiden Parlamente für den 
Bereich der pragmatischen Angelegenheiten zur Gesetzgebung 
nur für die Bestimmung der Quote und zur prinzipiellen Beschluß- 
fassung über die Zulässigkeit der Aufnahme eines gemeinsamen 
Anlehens berufen. Das österreichische Gesetz gedenkt noch der 
Genehmigung der genehmigungsbedürftigen Staatsverträge ””. Im 
übrigen, also mit Ausnahme der erwähnten Fälle, erklärt $ 28 
des GA. XII ohne weitere Beschränkung beide Delegationen zur 
Leistung jener staatlichen Arbeit auf dem durch diesen Gesetz- 
artikel wesentlich eingeengten Gebiete dieser Angelegenheiten be- 
rufen, welche das abgelehnte Zentralparlament des 
Oktoberdiploms und des Februarpatents hätte 
leisten sollen“. Im $40 wird die Feststellung des gemein- 
225 Vgl. statt anderer FERDINANDY a.4.0. S. 65, 127f. Seine ganze 
Konstruktion ist übrigens widerspruchsvoll, denn die verpflichtende 
Kraft der sanktionierten Beschlüsse gegenüber beiden Ländern wird an- 
erkannt. Bemerkenswert ist, daß auch FERDINAnDY den Mangel einer 
zweckentsprechenden Form des Verkehrs beider Delegationen tadelt (S. 127). 
Vgl. auch TuzneEr, Der österreichische Kaisertitel S. 212. 
220 8 8 des ung. Ges. kennt nur die Mitteilung der Staatsverträge 
an die Legislativen. 
227 Ganz klar in dieser Beziehung $ 28. Wenn FERDINANDY a.2.0.
	        
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