Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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gerlichen Gemeindeverwaltung den Beweis dafür schon erbracht 
hat. Jedenfalls ist es zu begrüßen, daß den bisherigen Kuratel- 
nunmehr Staatsaufsichtsbehörden ein gerütteltes Maß Arbeit abge- 
nommen wurde, das ihnen die bisherige Kurateltätigkeit auferlegte, 
ohne ihnen aber dafür die Gewähr zu bieten, daß die Möglichkeit, 
in einzelnen Fällen Schaden abzuwenden, zu dem gehabten Arbeits- 
aufwand in — auch nur einigermaßen — richtigem Verhält- 
nisse stand.
	        
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