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Gesetze einem dringenderen Bedürfnis entsprochen hätte als die Sammlung
der Verfassungen und der letzteren hätte vorangehen sollen. Das in der
zweiten Auflage enthaltene Material ist hinsichtlich einiger Staaten, z. B.
Bayern, Sachsen, Braunschweig, gegen die erste Auflage sehr zusammen-
geschrumpft. Die zweite Auflage gibt S. 545 ein Generalverzeichnis der
verfassungsändernden Gesetze aller Bundesstaaten; zweckmäßiger wäre es
nach meiner Ansicht wohl gewesen, der Verfassung jedes einzelnen Staates
das dazu gehörende Verzeichnis beizufügen. Endlich ist das in der ersten
Auflage enthaltene, die Benutzung der Sammlung sehr erleichternde Sach-
register fortgefallen. Laband.
A. Romen, Dr., Wirkl. Geh. Kriegsrat, Reichs- und Staatsange-
hörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913. Berlin (Guttentag)
1913. 162 S. (2,20 M.)
Durch das erwähnte Gesetz hat das bisherige Recht sehr zahlreiche
und zum Teil tief einschneidende Veränderungen erfahren, deren Bedeutung
und Tragweite ein sorgfältiges Studium erfordert. Dasselbe wird wesent-
lich erleichtert durch die vorliegende mit Erläuterungen versehene Ausgabe.
Die Erläuterungen sind größtenteils den Motiven, dem Kommissionsbericht
und den Verhandlungen des Reichstages entnommen, die nicht jedem zu-
gänglich und für niemanden bequem zu benutzen sind, und doch sind sie
für das Verständnis des Gesetzes unentbehrlich. Der Verf. hat sie mit
Verständnis exzerpiert und auch eigene Erörterungen vielfach beigefügt.
Eine Einleitung, welche die Entstehungsgeschichte und die wichtigsten
Neuerungen darstellt, sowie ein Sachregister sind beigegeben.
Laband.
Deutsche Kolonialgesetzgebung von Dr. Philipp Zorn, zweite
vollständig neu bearbeitete Auflage von Dr. Franz Josef Sassen,
Gerichtsassessor in Bonn. Berlin (Guttentag) 1913. 973 S.
Die vör 12 Jahren erschienene, von ZORN herausgegebene Sammlung
der deutschen Kolonialgesetze ist durch die inzwischen erfolgte höchst ein-
greifende Fortentwicklung der Verfassung und Verwaltung der Schutzgebiete
veraltet, und eine dem gegenwärtigen Rechtszustande entsprechende Neu-
ausgabe war ein Bedürfnis. Die von SASSEN bearbeitete neue Auflage ist
aber weit mehr als eine Ergänzung der ersten Auflage durch Aufnahme der
inzwischen hinzugekommenen neuen Gesetze und Verordnungen unter Weg-
lassung der veralteten; sie ist dadurch von besonderem und eigenartigem
Wert, daß die Gesetze und Verordnungen nicht in historischer Folge an-
einander gereiht, sondern systematisch gruppiert sind und dadurch eine
bequeme Uebersicht über die geltenden Vorschriften gewähren. Außer
dieser wichtigen und dankenswerten Abweichung von der sonst üblichen