Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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Gesetze einem dringenderen Bedürfnis entsprochen hätte als die Sammlung 
der Verfassungen und der letzteren hätte vorangehen sollen. Das in der 
zweiten Auflage enthaltene Material ist hinsichtlich einiger Staaten, z. B. 
Bayern, Sachsen, Braunschweig, gegen die erste Auflage sehr zusammen- 
geschrumpft. Die zweite Auflage gibt S. 545 ein Generalverzeichnis der 
verfassungsändernden Gesetze aller Bundesstaaten; zweckmäßiger wäre es 
nach meiner Ansicht wohl gewesen, der Verfassung jedes einzelnen Staates 
das dazu gehörende Verzeichnis beizufügen. Endlich ist das in der ersten 
Auflage enthaltene, die Benutzung der Sammlung sehr erleichternde Sach- 
register fortgefallen. Laband. 
A. Romen, Dr., Wirkl. Geh. Kriegsrat, Reichs- und Staatsange- 
hörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913. Berlin (Guttentag) 
1913. 162 S. (2,20 M.) 
Durch das erwähnte Gesetz hat das bisherige Recht sehr zahlreiche 
und zum Teil tief einschneidende Veränderungen erfahren, deren Bedeutung 
und Tragweite ein sorgfältiges Studium erfordert. Dasselbe wird wesent- 
lich erleichtert durch die vorliegende mit Erläuterungen versehene Ausgabe. 
Die Erläuterungen sind größtenteils den Motiven, dem Kommissionsbericht 
und den Verhandlungen des Reichstages entnommen, die nicht jedem zu- 
gänglich und für niemanden bequem zu benutzen sind, und doch sind sie 
für das Verständnis des Gesetzes unentbehrlich. Der Verf. hat sie mit 
Verständnis exzerpiert und auch eigene Erörterungen vielfach beigefügt. 
Eine Einleitung, welche die Entstehungsgeschichte und die wichtigsten 
Neuerungen darstellt, sowie ein Sachregister sind beigegeben. 
Laband. 
Deutsche Kolonialgesetzgebung von Dr. Philipp Zorn, zweite 
vollständig neu bearbeitete Auflage von Dr. Franz Josef Sassen, 
Gerichtsassessor in Bonn. Berlin (Guttentag) 1913. 973 S. 
Die vör 12 Jahren erschienene, von ZORN herausgegebene Sammlung 
der deutschen Kolonialgesetze ist durch die inzwischen erfolgte höchst ein- 
greifende Fortentwicklung der Verfassung und Verwaltung der Schutzgebiete 
veraltet, und eine dem gegenwärtigen Rechtszustande entsprechende Neu- 
ausgabe war ein Bedürfnis. Die von SASSEN bearbeitete neue Auflage ist 
aber weit mehr als eine Ergänzung der ersten Auflage durch Aufnahme der 
inzwischen hinzugekommenen neuen Gesetze und Verordnungen unter Weg- 
lassung der veralteten; sie ist dadurch von besonderem und eigenartigem 
Wert, daß die Gesetze und Verordnungen nicht in historischer Folge an- 
einander gereiht, sondern systematisch gruppiert sind und dadurch eine 
bequeme Uebersicht über die geltenden Vorschriften gewähren. Außer 
dieser wichtigen und dankenswerten Abweichung von der sonst üblichen
	        
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