Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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für Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung aufgeführt sind. Wenn 
man diese 3 Zahlen zusammenzählt, kommen wohl gegen 60 Millionen 
heraus; aber man übersieht, daß es in den 3 Zahlen jedesmal so ziemlich 
dieselben Personen sind, die als versichert aufgeführt sind. 
4. Unter „Versöhnung von Nationalismus und Internationalismus® wird 
der großen Bewegung in und zwischen den Völkern gedacht, welche im 
Haag ihre erste große Epoche gemacht hat und sich jetzt mit verschiedenen 
Mitteln und auf verschiedenen Wegen durch Völkerrechtspflege, Friedens- 
propaganda und in großen, gleichartigen Verbänden durch schwere Wider- 
stände hindurchzuringen sucht. Wenn irgendwo, so kann hier von einer 
Autorität der Idee die Rede sein. Aber es gehört ebensoviel Weisheit wie 
guter Wille dazu, hier das Maß zu finden, welches geboten ist, um nicht, 
statt der Idee voranzuhelfen, ihre Widerstände zu steifen. Es muß dahin 
kommen, daß es zu einem wesentlichen Bildungselement aller wird, in sich 
das internationale Lebenszellchen zu entdecken und aufzupflegen, welches 
die notwendige Ergänzung der nationalen Gesinnung bildet, Auf diesen 
Wegen wird noch mit Experimenten gearbeitet, die nicht alle einwandfrei 
sind. Da ScH. seine Forderung auf den Punkt stellt, die zur Zeit noch 
ungenügenden Mittel für soziale Arbeit aus den Ersparungen an überflüs- 
sigen Rüstungen zu schöpfen, so stelle ich demgegenüber die These: Ein- 
schränkungen in den Rüstungen können sich nur aus der Annäherung der 
Nationen durch geistiges und wirtschaftliches Zusammenarbeiten ergeben. 
5. Im letzten Kapitel wird der Staat der Sozialdemokratie gegenüber- 
gestellt und gesagt: auch diese ist eine Partei, welche von dir nicht grund- 
sätzlich verworfen, sondern deren Mitarbeit von dir anerkannt werden muß; 
Auch hier ist ScH. radikal. Er bekennt sich nicht zu dem Parteiprogramm 
der Sozialdemokratie und alles zusammengenommen ist ScH. auch kein 
Sozialdemokrat. Aber das ist nicht zu leugnen, daß er mit ihr zusammen- 
kämpft, auch in dieser Schrift, und zwar nicht bloß gegen den preußischen 
Konservatismus, sondern auch gegen jede Regierung, die zwischen den Staat 
und die Sozialdemokratie eine Barrikade baut. Sc#. folgt darin FRIED- 
RICH NAUMANN ziemlich treu. Nicht folgen kann ich ScH., wenn er meint, 
es gäbe keine Rechtfertigung für eine Verteidigung der Grundlagen unserer 
Rechtsordnung in dem Sinne, daß man eine Partei deshalb, weil sie solche 
Grundlagen bekämpfe, schlechthin, verdammen dürfe. Ich meine, es gibt 
solche Grundlagen, die zu verteidigen sind, aber nicht nur gerade gegen 
die Sozialdemokratie, sondern gegen jede Partei, welche den Kampf gegen 
diese. Grundlagen tatsächlich unternimmt, mag diese Partei die sozialdemo- 
kratische, die welfische, die liberale, oder das Zentrum oder die konser- 
vative sein. Und zum Schluß, für den Satz (8.94): „Auch an einem rein 
theoretischen Bekenntnis zur Revolution, würde ich als Staatsmann keinen 
Anstoß, nehmen“ möchte ich. wenn ich Staatsmann wäre, die Probe machen
	        
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