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Leopold von Wiese, Studiendirektor, Professor an der Akademie für kom-
munale Verwaltung in Düsseldorf. Wirtschaft und Recht
der@egenwart. Ein Leitfaden für Studierende der technischen
Hochschulen und Bergakademien sowie für praktische Techniker und
Bergleute. 2 Bände 695 und 514 S. Tübingen J. C. B. Mohr 1912.
Politische Oekonomie und Rechtskunde in den Dienst des lernenden
Technikers und Bergmannes zu stellen, ist ein dankenswertes Unternehmen.
Der Standpunkt, von welchem aus dies am zweckmäßigsten zu geschehen
habe und die Art der Belehrung, sind nicht so leichte Dinge, wie man ge-
meinhin meint. Daß nur etwas Kurzgefaßtes geboten werden kann, dar-
über ist man klar, was man aber vor allem bieten solle, was ganz aus-
scheiden, was in kurzer Uebersicht geboten werden kann, das sind Fragen
nicht der Methodologie, sondern einfach des praktischen Bedürfnisses.
Techniker und Aerzte sind dank der großen Erfolge ihrer Wissenschaften
und Praktiken heute geneigt, Volkswirtschaftslehre und vor allem Recht
und Staat für historische Uebel zu betrachten, welche es wesentlich darauf
abgesehen haben, der Menschheit und ihrer natürlich-vernünftigen Ent-
wicklung zum technisch vollkommenen Dasein Hindernisse in den Weg zu
legen. Ein Gewinn ist es schon, wenn ihre höhere Ausbildung der Be-
seitigung oder Abschwächung dieses Vorurteils dient. Nach dieser Rich-
tung ist dieses Werk sehr zu begrüßen. Nach einer anderen Richtung
kann es freilich nur sehr schwer für sich allein genügen. Was der Tech-
niker von Wirtschaft und Recht zu wissen braucht, das kann ihm unmög-
lich in 2 handlichen Bänden dargeboten werden. Wohl differenziert sich
dieses Bedürfnis nach Rang und Berufsart. Vielen, vielleicht den meisten
kann genügen, was sie im praktischen Leben von selbst erlernen. Bei der
kleineren Zahl höherer Techniker aber ist zweierlei von nöten, einmal eine
Uebersicht über das ganze Gebiet des Rechtes nebst Einblick in sein We-
sen und seine Funktion im Kulturleben und sodann eine genaue Kenntnis
seines technischen Berufsrechtes, wenigstens derjenigen Teile, mit denen
er täglich zu tun hat. Und daselbe gilt von den ökonomischen Wissens-
zweigen.
In diesem Leitfaden ist begreiflicherweise der Akzent auf das erstere
gelegt. Es wird eine Uebersicht geboten und zwar geschieht das in einer
bemerkenswerten Weise. Der ganze Stoff ist in 22 Einzelabhandlungen
zerlegt, die von verschiedenen Verfassern, nämlich von bekannten Fach-
leuten des betreffenden besonderen Zweiges behandelt sind. Dabei tritt
das Juristische hinter dem Wirtschaftlichen schon dem Umfange nach er-
heblich zurück. Von 1196 Seiten fallen der Rechtskunde, wenn man die
betreffenden Teile des Kapitels „Versicherungswesen®* hinzurechnet, etwa
200 Seiten zu. Damit ist schon ein ungefährer Maßstab der Bewertung des
Rechts im Vergleiche zur Wirtschaft für den Techniker angedeutet. Das
Verhältnis ist etwa wie 1:6.