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werden in ihren Vorzügen und Nachteilen gegeneinander abgewogen und
dem Regiebetrieb in Verbindung mit dem Akkordsystem wegen ihrer rela-
tiven großen Vorteile das Wort geredet. Die von der Verfasserin für
Bayern vermißte Gefängnisstatistik, die den Arbeitsbetrieb berücksichtigt,
ist nunmehr in der amtlichen „Bayerischen Justizstatistik für 1912 er-
schienen.
Das Buch wendet sich sodann dem spezielleren Zweck, der Darstellung
der Frauenarbeit in den Gefängnissen zu. Auch hier sind allgemein kri-
minalpolitische Erörterungen vorausgeschickt, die die eigenartige Kriminali-
tät des weiblichen Geschlechts, die Beziehung zwischen Alter und Ver-
brechen, zwischen Abstammung und Erziehung und Verbrechen, ferner die
Wirkung des Strafvollzugs auf die Frauen in körperlicher und geistiger
Beziehung, die Arbeitswilligkeit und Arbeitsfähigkeit der gefangenen Frauen
in reich mit Vergleichszahlen belegten, stets anregend geschriebenen Aus-
führungen eingehend untersuchen. Aus der verschiedenartigen psychischen
und physischen Veranlagung der gefangenen Frauen gegenüber den männ-
lichen Strafgefangenen folgt die andersgeartete Ausgestaltung der Arbeits-
organisation in den Weibergefängnissen, wie sie von der Verfasserin an
der Hand eines umfassenden Tabellenmaterials gründlich geschildert wird.
Zusammenfassend bespricht das Schlußkapitel den wichtigsten Teil der
Untersuchung: das Ergebnis der Gefängnisarbeit rücksichtlich
ihres sittlichen wie ihres finanziellen Erfolgs. Es ist leider nicht sehr er-
freulich; die Zahlen über die Rückfälligkeit von Zuchthausgefangenen wie
über die Staatszuschüsse zu den Kosten des Vollzugs der Freiheitsstrafen
sprechen hier eine deutliche Sprache.
Zugrunde gelegt sind der Arbeit die Verhältnisse in den größeren
Bundesstaaten, doch sind an geeigneter Stelle auch die anderen Bundes-
staaten und Stadtrepubliken berücksichtigt; Literatur ist in reichem Maße
verwertet. Für die sachliche Beurteilung des ebenso schwierigen wie wich-
tigen Problems der zweckmäßigsten Beschäftigung der Strafgefangenen ist
das Werk durch sein reiches Tatsachenmaterial und die wissenschaftliche
Durchdringung des Stoffes von großer praktischer Bedeutung.
München. Landgerichtsrat Rupprecht.
Meine Reise nach den Strafkolonien. VonDr. Robert Heindl.
Verlag Ullstein u. Cie., Berlin-Wien 1913.
Verschiedentlich in der deutschen Oeffentlichkeit, zuletzt wieder bei der
Kritik des Vorentwurfs zu »einem deutschen Strafgesetzbuch, wurde auch
die Frage des Strafvollzugs in Deutschland durch Deportation der
verurteilten Verbrecher in eine der deutschen Kolonien erörtert, bald im
zustimmenden, bald im ablehnenden Sinne. Praktische Versuche, an denen
die Güte dieses Strafmittels gemessen werden könnte, sind bei uns noch