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dem Sehein eines konstitutionellen Systems einen verschleierten
Halbabsolutismus wieder einführte. Jahrelang dauerten nun die
Kämpfe der Staatsregierung mit den auf Grund des neuen Wahl-
gesetzes einberufenen Landtagen über die Annahme der neuen
Verfassung, eine Einigung ließ sich nicht erzielen. Auch der
Deutsche Bund lehnte es endgültig ab, die neue Verfassung unter
seinen Schutz zu stellen und die Garantie für sie zu übernehmen,
selbst ihm mochte sie wohl als allzu reaktionär erscheinen. So
verlieh denn schließlich der Kurfürst am 30. Mai 1860 aus eigener
Machtvollkommenheit eine neue Verfassung. Die Landstände er-
kannten diese jedoch nicht an, da sie sich nicht als rechtmäßige
Landesvertretung betrachten könnten und verlangten mit allem
Nachdruck die Wiederherstellung der alten, dem Land an das
Herz gewachsenen Verfassung vom 5. Januar 1831. Endlich ord-
nete auf energisches Betreiben Preußens unter dem Einfluß Bis-
marcks, der hierdurch in Deutschland für Preußen moralische
Eroberungen zu machen gedachte, der Bundesbeschluß vom 24. Mai
1862 die Wiederherstellung der alten Verfassung an. Die bundes-
rechtlich verbürgten Standschaftsrechte der Mediatisierten und der
Reichsritterschaft sollten freilich hierbei berücksichtigt werden
und ebenso „auf verfassungsmäßigem Wege die Abänderungen (der
alten Verfassung) vereinbart werden, welche zur Herstellung der
Uebereinstimmung mit den Bundesgesetzen erforderlich sind.“
Durch landesherrliche Verkündigung vom 21. Juni 1862 (Kurh.
Ges. S. 1862 Nr. VII S. 13/15) wurde dann unter Suspension der
angeblich bundeswidrigen Bestimmungen der $$ 60 und 61 die
Verfassungurkunde vom 5. Januar 1831 wiederhergestellt, ebenso
das Gesetz vom 25. November 1831 betreffend die Legitimation
der Landstände und das Gesetz vom 26. Oktober 1848 die freie
Wahl der Staatsdiener zu Landtagsabgeordneten betreffend. Hier-
mit trat denn auch wieder das freiheitliche Wahlgesetz vom
5. April 1849 in Kraft, doch wurde die durch dieses Gesetz auf-
gehobene Landstandschaft der Standesherrn und der Reichsritter-