Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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Seite zur Anwendung von Zwangsmitteln etwa in Form eines 
Aufstandes, so wird es dort eben zu einer entsprechenden Selbst- 
hilfeerscheinung kommen, letzten Endes also zum Kriege. Beide 
aber — Aufstand wie Krieg — liegen außerhalb des Rahmens 
des Rechts. Dies setzt vielmehr stets als normalen Zustand den 
des Friedens voraus. Ohne ihn kann keine Rechtsordnung be- 
stehen. Wie der Aufstand aller innerstaatlichen Ordnung Hohn 
spricht, so der Krieg dem Völkerrecht: mag man hier auch selbst 
für solche Fälle Normen gebildet haben, so befassen sich diese 
doch allein mitder Art und den Formen der Kriegführung, 
keineswegs aber schuf man damit ein Rechtsmittel für die 
Durchführung irgendwelcher Ansprüche. 
All dies hat jedoch nichts mit dem Charakter jener Sätze 
selbst zu tun, die einen Staat, sei es gegenüber seinen Unter- 
tanen, sei es gegenüber anderen Staaten binden sollen. Diese 
sind und bleiben Rechtssätze, weil und solange die Beteiligten 
das bindende Moment derselben anerkennen und anerkennen 
müssen. Eine Notwendigkeit? Weil immer wieder die Natur 
selbst ein geordnetes Verhältnis zwischen Staat und Untertan, 
gleichviel in welcher Form, verlangt, soll nicht das ganze Staats- 
gebilde ins Wanken kommen; weil auch im Verkehr der Staaten 
untereinander einer auf den anderen angewiesen ist, weil dieser 
unmöglich für alle Zukunft ausgeschaltet werden kann und er in 
gleicher Weise von dem Prinzip gegenseitiger Rücksichtnahme 
beherrscht wird wie der Verkehr unter den Menschen. Deshalb 
wird es ein Völkerrecht geben müssen, solange es einen Verkehr 
zwischen den Staaten gibt, und diese werden die Sätze, die sich 
für ihre gegenseitigen Beziehungen herausbilden, befolgen, weil 
sie dieselben als notwendig erkennen. Besteht doch selbst für 
die anormalen Zeiten des Krieges das Bedürfnis, feste Normen 
für bestimmte Tatbestände zu besitzen: auch Feinde werden sich 
bisweilen etwas zu sagen haben. Weshalb, darf man fragen, 
gehen denn überhaupt die Wogen der Erregung so hoch, wenn
	        
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