Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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Kategorische und disjunktive Normen. 
Von 
Dr. RuDoLF LAUN, a. o. Universitätsprofessor in Wien. 
Herkömmlicherweise teilt man in der Logik die Urteile nach 
der „Relation“ zwischen Subjekt und Prädikat in kategorische, 
hypothetische und disjunktive ein. Diese Einteilung hat in der philo- 
sophischen Literatur namentlich seit KANT vielfach eine Bedeutung 
gewonnen, welche über die eines formalen Einteilungsprinzips für 
die Klassifizierung von Urteilen im logischen oder von Aussage- 
sätzen im grammatikalischen Sinn weit hinausreichtt. Nun mag 
man sich zu den von KANT aufgeworfenen Problemen wie immer 
stellen, man wird jedenfalls mit der Erfahrungstatsache zu rechnen 
haben, daß alle normal denkenden Menschen ihre Urteile, ihre 
Aussagen über die Welt des Seienden außer in der kategorischen 
auch in der disjunktiven, in der hypothetischen und, wie wir hin- 
zufügen wollen, in der gleichzeitig disjunktiven und hypotheti- 
schen Form abgeben und diese Formen gar nicht entbehren 
können. Urteile oder Aussagen über Seiendes können folgende 
Formen aufweisen: 
1. S ist P (kategorisches Urteil im Sinne des herrschenden 
Sprachgebrauchs): 
2. Wenn B ist, so ist S P (hypothetisches Urteil) ; 
3. S ist entweder P oder P, (oder P,..... ) (disjunktives 
Urteil);
	        
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