Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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Literatur. 
Dr. Ernst Frhr. von Mayer, Die völkerrechtl.Stellung Aegyp- 
tens. (Völkerrechtl. Monographien, herausgegeben von Schücking 
und Wehberg. Heft 3.) 168 S. Breslau 1914. 
Der Verfasser hat seine Arbeit vor dem Ausbruch des Krieges abge- 
schlossen; die Veränderungen in dem staatsrechtlichen Verhältnis Aegyptens 
zu England, welche während des Krieges eingetreten sind, konnten von 
dem Verf. nicht berücksichtigt werden, da er im Felde steht; auch hängt 
ja das weitere Schicksal Aegyptens vom Ausgang des Krieges und dem 
Grade der Energie, mit welcher er von der Türkei geführt wird, ab. Die 
Abhandlung beginnt mit einer übersichtlichen Geschichte Aegyptens seit 
dem Beginn des 19. Jahrh., namentlich seit Mehemet Ali, in welche der 
Wortlaut der wichtigen Staatsverträge und der Firmane aufgenommen 
worden ist. Auf Grundlage dieses historischen Berichts folgt dann der 
dogmatische Teil. Der Verf. eröffnet denselben mit einer Erörterung des 
Begriffs der „halbsouveränen“, d. h. nicht souveränen Staaten, welche zu 
den in der deutschen staatsrechtlichen Literatur gegenwärtig herrschenden 
Ansichten gelangt. Das Resultat seiner Untersuchungen ist dahin zu- 
sammenzufassen, daß Aegypten bis 1873 eine türkische Provinz mit einzelnen 
Sonderrechten war, durch den Firman vom 8. Juni 1873 ein halbsouveräner 
Staat geworden ist und seit 1882 mehr und mehr der Türkei entfremdet 
und unter scheinbarer Aufrechterhaltung einer formellen Selbständigkeit 
unter englische Herrschaft gekommen ist. Diese Resultate können freilich 
auf Neuheit keinen Anspruch machen, sind aber gut und sorgfältig be- 
gründet. Laband. 
Dr. Heinrich Pohl, Professor, Deutsches Seekriegsrecht. Berl. 
1915, 188 8. (2 M.) und Deutsches Landkriegsrecht. Berl. 
1915, 109 8. (1.50 M.). 
Die beiden Hefte sind Quellensammlungen mit Sachregistern, ohne 
Kommentar, jedoch mit kurzen Literaturangaben. Es bedarf keiner Aus-
	        
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