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dem Gebiete des Friedens- und Landkriegsrechtes. Die Einleitung ver-
breitet sich über Wesen und Aufgaben der Konferenz und über die Quellen
(Schlußakte und Konventionen). Der Abschnitt über das Prozeßrecht schil-
dert die friedliche Regelung internationaler Streitigkeiten außerhalb des
Rechtsweges, sodann den Rechtsweg selbst: die Begründung internationaler
Gerichtsbarkeit, das materielle Recht unter internationaler Gerichtsbarkeit,
die internationalen Gerichte und die mit ihnen zusammenhängenden Insti-
tutionen, Voraussetzungen und Umfang der Zuständigkeit internationaler
Gerichte, Parteien und Parteivertreter, Verfahren, Kosten der Rechtspflege,
Rechtskraft der Urteile. Der Abschnitt über das Landkriegsrecht behandelt
die Kriegführung (Verhältnisse der kriegführenden Staaten zueinander, Be-
ziehungen zwischen den kriegführenden Armeen, Beziehungen zwischen
diesen und der Bevölkerung) und die Neutralität (Wesen, Beginn, terri-
toriale und extraterritoriale Neutralität). Den Schluß der ausgezeichneten
Abhandlung bildet der Abdruck der Akten der 2. Konferenz nach der zur
Zeit vorliegenden offiziellen Textausgabe letzter Hand und unter Berück-
sichtigung der in der Plenarversammlung vom 16. und 17. Oktober 1907
beschlossenen endgültigen Konventionstexte.. — Aus der Feder HUBERS
stammen auch die im IV. Bande, S. 56—134, mitgeteilten Beiträge zur
Kenntnis der soziologischen Grundlagen des Völkerrechts und der Staaten-
gesellschaft, in denen der Verfasser von dem Problem der Internationalität,
soziologischer und juristischer Betrachtungsweise, Entwicklungsformen und
-phasen des Völkerrechts, dem gemeinen Recht und der Staatengesellschaft
und der Intergration der letzteren spricht. — Eine vortreffliche Ergänzung
zur erstgenannten Abhandlung HuBers bildet diejenige von v. ULLMANN
über die Fortbildung des Seekriegsrechts durch die Londoner Deklaration
vom 26. Februar 1909 (IV, 1—55). Der Aufsatz behandelt die Blockade in
Kriegszeiten, Kriegskonterbande, neutralitätswidrige Unterstützung, Zer-
störung neutraler Prisen, Flaggenwechsel, feindliche Eigenschaft, Geleit,
Widerstand gegen die Durchsuchung, endlich die Frage des Schadens-
ersatzes. Vorauf geht eine geschichtliche Einleitung. — Einzelfragen aus
dem neueren Völkerrecht erörtern OTFRIED NıproLp, Vorfragen des Völ-
kerrechts (VII, 20—48); DERS., Das Problem der obligatorischen Schieds-
gerichtsbarkeit (VIII, 1-55); LAMMAScH, Ueber isolierte und institutionelle
Schiedsgerichte (VI, 76—127); Ernst RADNITZKY, Ueber den Anteil des
Parlamentes an Staatsgesetz und Staatsvertrag (V, 49—66); Ernst Isay,
Entwurf eines internationalen Gesellschaftsstatuts (VIII, 56—74). — Zur
Spezialfrage der Gerichtsbarkeit über fremde Staaten nehmen das Wort
COnRAD BORNHAK, Die inländische Gerichtsbarkeit über ausländische
Staaten, Gutachten in der Sache Hellfeld, mit Abdruck des Urteils des
kgl. preuß. Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vom
25. Juli 1910 (V, 230—266) und H. WıTrTmAAcK, Nordamerikanische Recht-