Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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Sollte vielleicht HATSCHEK etwa aus der Anwendung des Wor- 
tes „Urteil“ folgern wollen, daß LABAND dabei an ein kontra- 
diktorisches Partei-Verfahren denke, weil in Zivilprozessen das 
Urteil in der Regel der Abschluß eines Partei-Streitverfahrens 
ist? Aber LABAND spricht ja ausdrücklich von dem materiellen 
Charakter der Entscheidung und erläutert, was er unter dem Ur- 
teil versteht: eine Entscheidung nach den Grund- 
sätzen des Rechts und der Billigkeit. Genau das- 
selbe Postulat hat LABAND schon im Jahre 1886 mit vollem 
Recht aufgestellt, da er im Bd. 1 des Arch. £. öff. Recht S. 2265 
bei einer Besprechung zweier Werke von JELLINEK und von 
JAQUES über Wahlprüfung und Wahlprüfungsgerichtshof für den 
von den Genannten ausgesprochenen „unumstößlichen Satz“ ein- 
trat, „daß die Entscheidung, ob eine konkrete Wahl nach Maß- 
gabe der positiven Gesetze gültig oder ungültig ist, ihrem 
materiellen Inhalte nach ein richterliches Urteil ist“. Von 
den Verfahrensformen, in denen die Untersuchung sich zu be- 
wegen hat, hat auch damals LABAND nicht gesprochen und es 
bestand auch kein Anlaß dazu. Wenn HATSCHEK etwa aus 
dem von LABAND sehr richtig gebrauchten Worte „Urteil“ für 
seine irrige Behauptung etwas folgern will, so wäre dies um so 
grundloser, als gerade er mit der Verwendung der Bezeichnung 
„Urteil“ für Erklärungen und Entscheidungen, die weder prozessual 
noch materiell Urteile sind, und denen er an anderen Stellen 
seines Buches die Urteilseigenschaft ausdrücklich ab- 
spricht, außergewöhnlich — nennen wir es: — weitherzig ist. 
Bekanntlich haben die Reichstags-Abteilungen die 
formale Legitimation der Abgeordneten zu prüfen. Ihre Tätig- 
keit „ist kein richterliches Geschäft“ (HATSCHEK S. 526), „auch 
nicht eine Vorbereitung richterlicher Tätigkeit, wie die Tätigkeit 
der Wahlprüfungskommission“ (ebenda), die Abteilung „übt Legiti- 
mationsprüfung, nicht Wahlprüfung aus, einen Beurkundungsakt, 
keine richterliche Tätigkeit“ (S. 526/7). Ihre Tätigkeit der for-
	        
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