Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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Beiträge zur deutschen Hausgesetzgebung. 
Von 
CONRAD BORNHARK. 
I. Die Bedeutung der Constitutio Achilles von 1473. IL. Die Formen 
des Erlasses von Hausgesetzen. III. Die Verbindlichkeit von Hausgesetzen 
für souveräne Nebenlinien, 
1. 
Die Bedeutung der Constitutio Achillea von 
1473. 
Darüber, daß die sogenannte Constitutio oder Dispositio 
Achilles vom 24. Februar 1473 ein dauerndes, für alle künftigen 
Geschlechter der fränkischen Hohenzollern bestimmtes Hausgesetz 
gewesen war und noch ist, herrschte bisher eigentlich unter Hi- 
storikern und Juristen volles Einverständnis. Dafür nur zwei Bei- 
spiele statt vieler. DROYSENs Urteil ist: „Mit dieser gepriesenen 
Dispositio Achillea war das Haus vor allen jenen Erb- und Tei- 
lungshändeln sicher gestellt, die so viele Fürstenhäuser zerrüttet 
haben und noch zerrütten sollten. Das Haus Brandenburg war 
das erste im Reich, das von seinen Gliedern forderte, sich hin- 
fort nicht mehr als Privatpersonen fürstlichen Standes anzusehen*!. 
  
  
ı DROYSEN, Geschichte der preußischen Politik, 2. Teil, 1. Abteilung 
S. 477.
	        
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