Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 34 (34)

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Hausgesetzgebung regeln kann, unbeschadet des Rechtes des Ge- 
samthauses, so steht umgekehrt die gleiche Befugnis auch der 
Hauptlinie zu. Ihrer eigenen Hausgesetzgebung steht nichts im 
Wege auch ohne Zustimmung der Nebenlinie.e Aber diese wird 
durch dieses Hausgesetz auch nicht verpflichtet, und ihre gesamte 
Rechtsstellung innerhalb des Gesamthauses bleibt unberührt.
	        
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